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Kommentar zu Steuerfahndern
Die unendliche Affäre
Von Helmut Schwan
 
20. November 2009
Kaum einer erinnert sich noch daran, wie alles begann. 1994 hatte in Luxemburg ein Unternehmensberater eine lange Liste von Kunden einer Frankfurter Großbank kopiert, die ihr Vermögen transferiert hatten. Der Versuch, das Finanzinstitut um fünf Millionen Mark mit der Drohung zu erpressen, andernfalls werde er die Namen der mutmaßlichen Steuerflüchtlinge veröffentlichen, scheiterte. Der Mann wurde zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
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Der Fall löste eine Lawine aus. Die Staatsanwaltschaft setzte durch, diesen „Zufallsfund“ verwenden zu dürfen, um mögliche Steuerdelikte verfolgen zu können. Eine Bank nach der anderen geriet ins Visier und ihren Kunden gegenüber in Erklärungsnot. Hatte doch unter ihnen ein Modell Schule gemacht, Kapital angeblich völlig legal bei Töchtern in Steueroasen anlegen zu können.
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Vermeintlicher Befreiungsschlag
Die Lastwagen voller Unterlagen, die beschlagnahmt wurden, sprengten schnell die Kapazitäten von Justiz und Steuerfahndung. 2001 drohte in den ersten Ermittlungsverfahren sogar, dass sie wegen Verjährung eingestellt werden müssten. Die Verfügung in der Frankfurter Finanzverwaltung, sich auf Transfers jenseits der 500. 000 Mark zu konzentrieren, entsprang daher auch der Furcht, sich zu blamieren.
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Aus dem vermeintlichen Befreiungsschlag hat sich eine der kryptischsten Affären der vergangenen Jahre in Hessen entwickelt. Sie rankt sich um vier ehemalige Frankfurter Steuerfahnder, die gegen die in ihren Augen durch nichts zu rechtfertigende Privilegierung zunächst intern zu Felde zogen. Obwohl seit Jahren Details durchsickerten und eine erzürnte Oberfinanzdirektion noch einmal nachlegte: Kaum ein Außenstehender vermag einzuschätzen, wie sich der Konflikt im Finanzamt derart aufschaukeln konnte, dass die von ihren Vorgesetzten durchaus geschätzten am Ende als dienstunfähig eingestuft und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden. Sogar ein Untersuchungsausschuss mit seinen Möglichkeiten, vertrauliche Papiere zu sichten, zeigte sich nach zwei Jahren und fast 250.000 Seiten erschöpft und ratlos.
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Informationen noch dürftig
Nun wird noch einmal im Nebel gestochert. Aus dem, so wünscht die Opposition unverdrossen, sollen furchtlose, mit Billigung des Ministers aus dem Amt gemobbte Streiter für die Steuergerechtigkeit auftauchen. Schließlich hat das Berufsgericht für Heilberufe den Psychiater, der die Steuerfahnder begutachtet und für dienstunfähig befunden hatte, wegen Verstoßes gegen ärztliche Sorgfaltspflichten verurteilt. Mehr ist noch nicht bekannt.
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Gut möglich, dass die Informationen dürftig bleiben, weil Persönlichkeitsrechte in Gefahr sind. Daran sollten auch alle denken, die wieder und wieder schonungslose Aufklärung und Rehabilitierung verlangen.
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F.A.Z.
 
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