| Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne wird im Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (Foto) erst in rund zwei Wochen urteilen. Die zuständigen Richter haben sich entschlossen, den Urteilsspruch gemeinsam mit seiner schriftlichen Begründung öffentlich zu machen. Daher benötige man noch Zeit. Zuvor war mit einer Veröffentlichung des Urteils noch in dieser Woche gerechnet worden. Pechstein wehrt sich vor dem Cas gegen die von der Internationalen Eisschnelllaufunion verhängte Dopingsperre. Durch die Verzögerung kann die Eisschnellläuferin definitiv nicht beim ersten Weltcup der Saison in Berlin an diesem Freitag starten. (chwb.) |