Demjanjuk wird abgeschoben
Der falsche Iwan?
Von Friedrich SchmidtBeweismittel: Demjanjuks Dienstausweis aus dem Ausbildungslager Trawniki
11. Mai 2009
Vielleicht hat das Video den Ausschlag gegeben, das die amerikanische Einwanderungsbehörde Anfang April von John Demjanjuk veröffentlicht hat. Eigentlich zeigt es nichts Ungewöhnliches: Ein Greis geht langsamen, aber sicheren Schrittes über einen Parkplatz und steigt in ein Auto ein.
Doch der 89 Jahre alte John Demjanjuk aus Seven Hills, einem Vorort von Cleveland im amerikanischen Bundesstaat Ohio, ist kein gewöhnlicher alter Mann: Die Staatsanwaltschaft München I wirft ihm vor, zwischen März und September 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Juden im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor beteiligt gewesen zu sein. Die Vereinigten Staaten, deren Staatsangehöriger der am 3. April 1920 in der Ukraine geborene Demjanjuk von 1958 bis 1981 und dann wieder von 1993 bis 2002 war, wollten ihn seit langem loswerden. Nachdem im März in München Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war, schien der Weg für die Abschiebung nach Deutschland frei.
Demjanjuk am Dienstag in Deutschland erwartet
Schon mehrfach vor Gericht: John Demjanjuk 2006 während einer Befragung in den Vereinigten Staaten
Doch Demjanjuks Familie und Anwälte fanden immer neue Wege, um unter Berufung auf seine Gebrechlichkeit und diverse Krankheiten die Überstellung zu verzögern. Zur Untermauerung ihrer rechtlichen Argumente ließen sie den Greis unter anderem filmen, wie er, offenbar unter Schmerzen, bei einer ärztlichen Untersuchung in sein Bett gehievt wurde. Deshalb hatten die Aufnahmen vom Parkplatz eine entlarvende Wirkung, auch wenn die Familie hernach mitteilte, ihr Oberhaupt habe mal gute, mal schlechte Tage.
Zuletzt hatte der amerikanische Oberste Gerichtshof am Donnerstag vergangener Woche einen neuerlichen Abschiebestopp abgelehnt. Am Montag nun teilte das Bundesjustizministerium unter Berufung auf amerikanische Behörden mit, Demjanjuk werde an diesem Dienstagvormittag in München erwartet; weil auch der Rechtsbeistand Demjanjuks angekündigt hat, keine weiteren rechtlichen Schritte zu unternehmen, erscheint das auch wahrscheinlich. Danach soll über eine Anklage gegen Demjanjuk entschieden werden.
Am Montagnachmittag (Ortszeit) wurde Demjanjuk dann tatsächlich mit einem Krankenwagen von seinem Haus in Cleveland abgeholt und zu einem Büro der Einwanderungsbehörde gebracht. Von Bord eines Ambulanzflugzeuges soll er dann in München sofort ins Untersuchungsgefängnis Stadelheim gebracht werden, wo er ärztlich untersucht werde. Anschließend könnte der Ermittlungsrichter den Haftbefehl verkünden.
Eindeutige Beweise
Sein Fall beginnt vor 67 Jahren mit dem Angriff der Deutschen auf die Sowjetunion. Der junge Soldat geriet im Frühjahr 1942 auf der Krim in deutsche Kriegsgefangenschaft. In dem Lager bei Chelm, das heute im östlichen Polen liegt, gab es zu wenige Baracken und zu wenig zu essen. Die Ermittler sind überzeugt, dass sich Demjanjuk, um sich vor dem Hungertod zu retten, als sogenannter Hilfswilliger zur Verfügung stellte.
Die SS bildete ihn im Ausbildungslager Trawniki aus, gemeinsam mit anderen "Hilfswilligen“, vor allem Ukrainern, aber auch Letten, Esten, Litauern, Polen und Volksdeutschen aus der Sowjetunion. Der Dienstausweis aus Trawniki, dessen Echtheit immer wieder bestritten und dann doch bewiesen wurde, zuletzt durch eine Analyse des Bayerischen Landeskriminalamts, gilt den Ermittlern nun als ein zentrales Beweisstück. Denn auf dem Ausweis mit der Nummer 1393, ist deutlich vermerkt, dass Iwan Demjanjuk – sein Geburtsname – am 27. März 1943 nach Sobibor "abkommandiert“ wurde.
Von der Mordmaschinerie gewusst
In diesem polnischen Dorf betrieb Demjanjuks deutscher Dienstherr vom Frühjahr 1942 bis zum Herbst 1943 ein Vernichtungslager – ein Lager, das ausschließlich zur Ermordung von Juden bestimmt war. Deshalb, so argumentieren die Ermittler, könne sich Demjanjuk in einem Prozess nicht darauf berufen, dass er von den Morden nichts gewusst habe, wie es Aufseher solcher Lager getan haben, die zugleich Arbeitslager waren: Jeder, der in Sobibor seinen Dienst versah, habe sich mitschuldig gemacht. In den als Duschräumen getarnten Gaskammern ermordete die Besatzung des Lagers bis zu einer Viertelmillion Juden. Jüdische Gefangene mussten die Leichname aus den Kammern holen. Im Oktober 1943 wagten einige dieser Häftlinge den Ausbruch; diejenigen, die überlebten und das Ende des Krieges erlebten, konnten berichten, dass 20 bis 30 SS-Männer und etwa 120 "Trawniki“, wie die "Hilfswilligen“ nach ihrem Ausbildungsort auch genannt wurden, die Mordmaschinerie betrieben hatten.
Die ehemaligen Kriegsgefangenen hatten die Befehle der SS zu befolgen. Sie räumten Gettos, trieben Juden in Züge und von der Rampe in die Gaskammern, bedienten Vergasungsanlagen, kamen bei Massenerschießungen zum Einsatz. In der Sowjetunion wurden vor Straf- und Militärgerichten nach Angaben des Holocaust-Museums der Vereinigten Staaten in Washington bis zu tausend in Trawniki ausgebildete "Wachmänner“ angeklagt; nahezu alle wurden demnach als Kollaborateure verurteilt, etliche hingerichtet. In Deutschland hingegen wurden aus den Reihen des SS-Personals in Sobibor, also den mutmaßlichen Befehlshabern Demjanjuks, 1965 in Hagen zwölf Männer angeklagt, von denen fünf freigesprochen wurden. Im "Normalfall“ werde gegen die "letzten Glieder der Kette innerhalb der Mordmaschinerie“ nicht einmal Anklage erhoben, hieß es damals.
Ein Sadist, der die Gasmotoren betrieb
Daher wäre ein Prozess gegen Demjanjuk in Deutschland wohl nicht nur einer der letzten gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher. Er wäre auf seine Art auch eine Premiere: Ein Prozess gegen "den kleinsten der kleinen Fische“, wie der emeritierte Strafrechtslehrer Christiaan F. Rüter von der Universität Amsterdam sagt. Rüter hat Urteile gegen NS-Täter untersucht und in Dutzenden Sammelbänden herausgegeben. Er ist überzeugt: "Um Demjanjuk würde sich niemand kümmern, wäre an ihm nicht der Geruch hängengeblieben, er sei ,Iwan der Schreckliche‘ – der er nachweislich nicht ist.“
Als dieser Mann stand Demjanjuk schon einmal vor Gericht. Als sich die Vereinigten Staaten in den siebziger Jahren bewusst wurden, dass sie nach dem Krieg auch etlichen ehemaligen "Hilfswilligen“ der SS die Staatsbürgerschaft verliehen hatten, wurde das "Office of Special Investigations“ (OSI) gegründet, eine Sonderermittlungsbehörde des Justizministeriums, mit dem Ziel, die unerwünschten Bürger wieder loszuwerden. Demjanjuks Dienstausweis, der nun in München eine tragende Rolle spielen soll, wurde den Amerikanern damals von den Sowjets zur Verfügung gestellt. Überlebende des nordöstlich von Warschau gelegenen NS-Vernichtungslagers Treblinka meinten, auf dem Foto in dem Ausweis jenen "Schrecklichen“ zu erkennen: einen Sadisten, der Frauen auf dem Weg zur Gaskammer die Brüste abschnitt und die Gasmotoren bediente. 1981 wurde Demjanjuk die amerikanische Staatsangehörigkeit erstmals aberkannt.
"Iwan der Nicht-Ganz-So-Schreckliche"
Dabei gab es schon damals Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei Demjanjuk nicht um den "Schrecklichen“ handelte. So hatte etwa ein Ukrainer, der "Wachmann“ in Sobibor gewesen war, in einem sowjetischen Prozess ausgesagt, der Mann in Sobibor, an den er sich am besten erinnere, sei Iwan Demjanjuk. Mit diesem habe er später auch in Flossenbürg gedient. Dorthin wurde Demjanjuk nach seinem Dienst in Sobibor abkommandiert und hat dort mindestens bis Dezember 1944 gedient. Dass Demjanjuk zugleich in Treblinka und Sobibor gedient haben sollte, war wegen der Entfernung nicht schlüssig. Die Ermittler nahmen damals an, Demjanjuk sei kurz in Sobibor und dann unter anderem Namen in Treblinka gewesen. Tatsächlich stand das OSI unter Erfolgsdruck. Ungelegenen Anhaltspunkten wurde deshalb nicht nachgegangen, Beweismaterial unterschlagen.
Die Vereinigten Staaten lieferten Demjanjuk 1986 an Israel aus. Im Prozess in Jerusalem behauptete Demjanjuk, er sei über Jahre ein einfacher Kriegsgefangener gewesen. Das glaubte ihm niemand, nicht nur angesichts der ergreifenden Zeugenaussagen der Überlebenden; auch die Zustände in dem Lager bei Chelm legten nahe, dass er dort nicht so lange überlebt haben konnte. 1988 sprach das Gericht Demjanjuk schuldig, er erwartete die Todesstrafe. Ihn rettete der Zerfall der Sowjetunion: In nun zugänglichen Archiven tauchten neue Dokumente auf, auch fanden sich Zeugen, die belegten, dass nicht Iwan Demjanjuk, sondern ein gewisser Iwan Martschenko der "Schreckliche“ von Treblinka war, der schon während des Krieges umgekommen war. 1993 hob der Oberste Gerichtshof Israels das Urteil gegen Demjanjuk auf, und "Iwan der Nicht-Ganz-So-Schreckliche“, wie Beobachter damals schrieben, kehrte in die Vereinigten Staaten zurück, deren Staatsbürgerschaft er schon wieder erhalten hatte.
Der Prozess kann ihm nur in München gemacht werden
Nachdem man Demjanjuk nicht wegen Treblinka verurteilen konnte, habe man eben nachgesehen, was man ihm sonst anhängen könnte, beschreibt Christiaan F. Rüter die folgenden Ermittlungen des OSI. 2002 wurde ihm die Staatsangehörigkeit abermals aberkannt, im Mai 2008 schließlich bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass Demjanjuk abgeschoben werden soll. In den Vereinigten Staaten kann Demjanjuk nicht belangt werden, da die ihm angelasteten Verbrechen nicht auf amerikanischem Boden geschahen. Bei der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg heißt es, man sei durch eine Zeitungsmeldung auf die abermalige Aberkennung der Staatsbürgerschaft aufmerksam geworden.
Anhand von Transportlisten habe man die Namen von 29.000 Opfern ermittelt, die in Sobibor mit Sicherheit in der Zeit ermordet wurden, in der Demjanjuk dort gewesen sein soll. Im November vergangenen Jahres schließlich übergaben die Ludwigsburger das Ergebnis ihrer Vorermittlungen an die Münchner Staatsanwaltschaft – denn der letzte gesicherte Aufenthaltsort Demjanjuks in Deutschland vor seiner Ausreise nach Amerika 1952 liegt im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts München II.
Auch auf Zeugenaussagen berufen sich die Münchner Ermittler. So will der 82 Jahre alte Thomas Blatt, der beim Aufstand 1943 aus Sobibor entkommen konnte, während seine Familie dort ermordet wurde, im Verfahren als Nebenkläger auftreten; der Zeitschrift "Spiegel“ sagte er, die Welt solle erfahren, wie es in Sobibor war. An Demjanjuk selbst erinnere er sich nicht. Dessen Verhandlungsfähigkeit vorausgesetzt, hätte das Landgericht zu klären, ob eine Verurteilung Demjanjuks möglich ist, ohne das konkrete Ausmaß seiner Schuld zu kennen.
F.A.Z.
dpa, AP
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