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Beratungsgesetz
Eigenverantwortung bleibt weiter wichtig
Von Nadine Oberhuber
Auch das neue Gesetz wird nicht vor Beratungsfehlern schützen
 
08. März 2009
Die Waffen sind ungleich verteilt. Das wissen auch alle. Auf Seiten der Banken und Vertriebe stehen gewiefte Berater und geschulte Verkäufer. Die sind mit allen rhetorischen Wassern gewaschen, damit sie ihre Produkte möglichst üppig und schnell an den Kunden bringen. Auf der anderen Seite steht der Sparer.
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Der Sparer ist nicht dumm, aber meist ziemlich uninformiert. Er ist lernwillig, aber oft überfordert. Dann bekommt er auch noch zu hören: "So genau brauchen Sie das alles gar nicht zu verstehen. Wir machen das für Sie." Doch das ist meist nicht der Beginn einer langen Freundschaft, sondern der Anfang einer Katastrophe.
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Mehr als jede zweite Langfristanlage wird aufgelöst
Davon ahnt der Kunde nichts, bis sein Depot an Wert verliert und er es voreilig mit Verlust auflöst, wie es 2008 viele taten. Oder die Papiere wertlos wie Lehman-Zertifikate verfallen. Oder er seine Versicherung mit hohem Abschlag wieder kündigt. Solche Fälle sind beileibe nicht die Ausnahme, sondern die Regel: Sparer lösen 50 bis 80 Prozent aller Finanzprodukte, die als Langfristanlagen geplant waren, vorzeitig wieder auf - mit horrendem Verlust. Es kostet sie jedes Jahr 30 Milliarden Euro. Geld, das für die Altersvorsorge gedacht war - und dringend benötigt würde.
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Diese Zahlen aus einer Studie von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner waren so alarmierend, dass jetzt ein neues Gesetz kommt. Es soll Anlegern helfen, die falsch beraten worden sind. Die Idee ist gut, sie greift nach Ansicht vieler nur an der falschen Stelle an - am Ende der Verkaufskette. Denn es hilft dem Kunden erst, wenn er seine Bank verklagt.
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Zweifel am Ende des Beweisnotstands
Demnächst sollen alle Banken über das Beratungsgespräch ein Protokoll führen. Sie sollen dort eintragen, welche Erfahrungen der Kunde bereits hat und welches Risiko er wünscht. Damit, so hofft die Verbraucherministerin, hat bald jeder Kunde ein Papier in der Hand, das ihm viel Ärger erspart, wenn er später gegen seine Bank vor Gericht zieht: "Wir befreien den Anleger aus seiner Beweisnot."
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Diejenigen, die schon Hunderte solcher Prozesse beobachtet haben, bezweifeln das. Denn eines versäumt der Gesetzentwurf: die Beweislast umzukehren, damit Sparer dem Richter künftig nicht mehr belegen müssen, dass sie falsch beraten wurden. Sondern dass Banken nachweisen müssen, dass sie den Kunden richtig beraten haben.
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So, wie das Gesetz jetzt ausfällt, hilft es nicht viel: "Auch damit werden Banker und Kunden nicht auf Augenhöhe sein", regt sich Volker Pietsch vom Deutschen Institut für Anlegerschutz auf. "Banken haben in der Krise bewiesen, dass sie viel Quatsch verzapft und verkauft haben. Wenn man sie nicht zum Umdenken zwingt, indem man klarmacht, dass sie für Beratungsverschulden haften, ändert sich überhaupt nichts."
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Selbst wenn ein Berater ordnungsgemäß die Punkte des Beratungsprotokolls abhakt und etwa nach Kenntnissen über Zertifikate fragt, heißt das noch lange nicht, dass der Kunde so ein Papier auch wirklich versteht. Oder dass der Berater ihm das richtige Produkt ins Depot legt. Es heißt nicht einmal, dass der Anleger das Protokoll nach Hause trägt. Oft genug händigen die Berater es nicht einmal aus, geben sie zu. Es hilft nur eines: sich bereits vor dem Kauf gegen Falschberatung zu wappnen (siehe Kasten)
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F.A.S.
AP
 
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