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Vertrauen ist gut
Kenntnis kann niemals schaden
Von Lisa Zeitz
 
01. November 2009
Das "New York Law Journal" hat gerade einen kuriosen Fall publik gemacht, der die vielversprechende Bezeichnung "Seung versus Fortune Cookie Projects" trägt. Dabei geht es um: den internationalen Kunstmarkt, Julian Schnabels Gemälde eines Hündchens in violettem Farbgewitter, eine misslungene Investition, um Hoffnung und Enttäuschung - und auch darum, was passieren kann, wenn man ein Kunstwerk nicht aus Liebe zur Kunst, sondern allein aus Interesse am Profit erwirbt. Es begann damit, dass die in Nordkorea wohnhafte Najung Seung der amerikanischen Kunsthändlerin Mary Dinaburg, Direktorin der in Singapur ansässigen Firma Fortune Cookie Projects, im Mai 2006 eine Summe von 118.000 Dollar als Anzahlung für John Wesleys Gemälde "Bulls and Bed" überwies.
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Doch im folgenden Jahr erfuhr Seung, dass das Bild schon anderweitig verkauft worden war. Anstatt darauf zu bestehen, ihr Geld zurückzubekommen, ließ sie sich überreden, Julian Schnabels rund 275 mal 215 Zentimeter messendes, in Öl auf Samt gemaltes Werk "Chinkzee" zu erwerben, zum angeblichen Einkaufspreis von 380.000 Dollar. Der tatsächliche Wert betrage mindestens 500.000 Dollar, soll Dinaburg ihr versichert haben. Seung versäumte es, selbst zu recherchieren - es wäre leicht gewesen herauszufinden, dass das Bild gerade erst im Mai 2007 bei einer Auktion von Phillips in New York inklusive Aufgeld 156.000 Dollar erzielt hatte.
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Eine deutliche Abfuhr vor Gericht
Das erfuhr Seung aber erst, als sie im Jahr 2008 weitere 90.000 Dollar überwiesen hatte. Zwar hatte Dinaburg ihr in einer E-Mail geschrieben, die Chancen stünden gut, das Werk innerhalb eines einzigen Jahres mit Profit zu verkaufen. Doch entschied sich Seung nun, dass sie den Schnabel nicht mehr wollte, und sie verklagte Fortune Cookie Projects wegen Betrugs auf 290.000 Dollar zuzüglich Schadensersatz. Diese Klage hat die Richterin Eileen Bransten vom New Yorker Supreme Court jetzt vom Tisch gewischt.
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Sie argumentierte, Seungs "blindes Vertrauen in Dinaburgs angebliche Äußerungen" habe vor Gericht keinen Bestand; denn Dinaburg besitze keine spezielle Expertise in der Wertermittlung zeitgenössischer Kunst, "jenseits des allgemeinen Kunsthändlerwissens". Dann zitierte Bransten einen ähnlichen früheren Fall - mit der Schlussfolgerung: Der Vorwurf unlauterer Bereicherung könne "keine Hintertür für die Rückgewinnung" sein, wenn dem Kauf eine unglaubwürdige Schätzung zugrunde liege. Seungs Anwälte haben angekündigt, Berufung einzulegen.
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F.A.Z.
 
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