Kriegsverbrechen
Demjanjuks Dienstausweis
Von Friedrich SchmidtDienstausweis von Iwan John Demjanjuk, den er als "Wachmann" 1942 in seinem Ausbildungslager Trawniki bekam
11. November 2008
Über John Demjanjuk, geboren als Iwan Nikolajewitsch Demjanjuk am 3. April 1920 im ukrainischen Dubowije Macharinzjy, wohnhaft in Seven Hills bei Cleveland im amerikanischen Bundesstaat Ohio, lässt seine Familie mitteilen, er leide an Durchblutungsstörungen und sei schon zu schwach, um weite Reisen zu unternehmen. Geht es nach dem Willen der Ermittler von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, dürfte Demjanjuk aber schon bald zu einer Reise gezwungen sein: Vor dem Landgericht München I soll er wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Menschen angeklagt werden. Das ist das Ergebnis des Vorermittlungsverfahrens der Ludwigsburger Behörde, die der Münchner Staatsanwaltschaft am Montag einen 140 Seiten starken Abschlussbericht und etliche Akten zum Fall Demjanjuk übersandt hat.
Zeugenaussagen, Transportlisten und dienstliche Dokumente belegen nach Ansicht der Ermittler, dass Demjanjuk zwischen März und September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor eingesetzt war. Allein während dieser Zeit seien 29.000 Juden aus ganz Europa, unter ihnen 1900 aus Deutschland, in den Gaskammern des Lagers ermordet worden. Sobibor, sagt der Leiter der Zentralen Stelle, Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, war ein "reines Vernichtungslager“: Alle dortigen Wachmänner seien an den Morden beteiligt gewesen. Deshalb ist der Dienstausweis Demjanjuks aus der Zeit nun ein zentrales Beweisstück.
In Israel zum Tode verurteilt
Juni 1992: John Demjanjuk nach dem Verfahren in Jerusalem
Schrimm legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Vorwürfe seiner Ermittler nur auf die Vorgänge in Sobibor beziehen, denn Demjanjuk ist schon 1988 in Israel zum Tode verurteilt worden. Überlebende des Konzentrationslagers Treblinka hatten ihn als "Iwan den Schrecklichen“ identifiziert, der dort Gefangene gefoltert und die Vergasungsanlage bedient hatte. Indes konnte nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, ob es sich bei Demjanjuk wirklich um jenen Mann handelte; deshalb hob der Oberste Gerichtshof Israels das Urteil 1993 auf.
In den Vereinigten Staaten wurde weiter gegen Demjanjuk ermittelt. 2002 wurde ihm die Staatsangehörigkeit aberkannt, die er seit 1958 hatte, im Mai dieses Jahres schließlich bestätigte der Supreme Court in letzter Instanz, dass Demjanjuk ausgewiesen werden soll – nach München, wie die Ludwigsburger Ermittler hoffen. In der Nähe Münchens war Demjanjuk nach dem Ende des Krieges in einem Flüchtlingslager untergetaucht, ehe er 1952 in die Vereinigten Staaten ausreiste. Deshalb ist nun die Staatsanwaltschaft dieses letzten gesicherten Aufenthaltsortes in Deutschland zuständig.
Sie hat allerdings Konkurrenz: Schon Ende Juli hat in Madrid die Audiencia Nacional, ein auch für außerhalb Spaniens begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständiges Gericht, eine Klage gegen Demjanjuk für zulässig erklärt. Nun sammeln die spanischen Staatsanwälte Beweise dafür, dass Demjanjuk zwischen Oktober 1943 und Dezember 1944 im Konzentrationslager Flossenbürg an der Ermordung von Spaniern beteiligt war. Die Amerikaner könnten somit bald vor der Wahl stehen, ob sie Demjanjuk an Deutschland oder an Spanien ausliefern wollen.
F.A.Z.
dpa, AP
Weitere Themen
Homepage >, Wirtschaft >, Feuilleton >, Sport >, Gesellschaft >, Finanzen >, Reise >, Wissen >, Auto >, Computer >, Beruf & Chance >, Kunstmarkt >, Immobilien >, Rhein-Main-Zeitung >







