Rhein-Main
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16.01.2012
Fluglärm

Alter Pakt belastet Rhein wie Heilig

Von Helmut Schwan
Boris Rhein
Foto: dpa

Wie viele Flugzeuge in Frankfurt künftig nachts starten und landen dürfen, das wird Ende März im fernen Leipzig entschieden - kurz vor oder kurz nach einer möglichen Stichwahl für den neuen Oberbürgermeister der Stadt. Damit fällt zufällig terminlich zusammen, was eigentlich nicht zusammengehört. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts werden - wenn überhaupt - das Wahlkampfgetöse zum „wichtigsten Thema Fluglärm“ allenfalls als Hintergrundrauschen mitbekommen. Was das künftige Frankfurter Stadtoberhaupt will, ist für ihr Urteil völlig ohne Bedeutung. In den Aktenstapeln der Richter finden sich keine Schriftsätze der Stadt, die dem Flughafen nicht nur den Namen gibt, sondern auch mehr als ein Fünftel an ihm besitzt.

Frankfurt hat, das ist fast schon vergessen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens geklagt. Doch schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Rechtsmittel nicht in den Rang der Musterklagen erhoben, über die Leipzig demnächst urteilt. Frankfurts Eingabe schlummert immer noch im Archiv des Kasseler Gerichts, was wohl auch damit zu tun hat, dass sie als Minimalkompromiss anzusehen war. Denn eine „linke Mehrheit“ aus SPD und der Fraktion der Flughafenausbau-Gegner hat den Magistrat im Januar 2008 zu der Klage verpflichtet. Zuvor hatte Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) noch ihr Veto mit der Begründung eingelegt, eine Klage gegen den Flughafenausbau gefährde das Wohl der Stadt. Die regierende Koalition aus CDU und Grünen, die wegen unlösbarer Meinungsverschiedenheiten das Thema Flughafenausbau eigentlich ignorieren wollte, musste kurz ihren Stillhaltepakt aussetzen und sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigen, nämlich darauf, nur gegen die erlaubten 17Nachtflüge zu klagen. Federführend für den Schriftsatz waren der damalige Rechtsdezernent Boris Rhein (CDU) und seine für Umwelt zuständige Kollegin Manuela Rottmann von den Grünen.

Der Kreis für den Lokalpolitiker

Rottmann, der einige durchaus Chancen zugebilligt hätten, die Oberbürgermeisterwahl für sich zu entscheiden, hat zu einem Zeitpunkt ihren Rückzug aus der Politik erklärt, als noch nicht abzusehen war, wie sehr die neue Landebahn auch die Menschen in einigen Frankfurter Stadtteilen verstören würde. Boris Rhein hingegen hat seinen Zeitvorsprung als Kandidat der CDU genutzt und mit einer überraschenden Volte das Thema als Erster besetzt: Sein Fünf-Punkte-Plan gegen Fluglärm umfasst unter anderem die Forderung nach einem „dauerhaften“ Nachtflugverbot zwischen 23 und 5Uhr.

Der Kritik, das passe so gar nicht zu der Position der Landesregierung, die in Leipzig formal für die 17 Nachtflüge streite und die Rhein doch als Innenminister repräsentiere, könnte der Unionskandidat jene, von ihm mitformulierten Klage entgegenhalten - als Frankfurter Lokalpolitiker schließe sich für ihn jetzt eben ein Kreis. Das allerdings klänge dann wohl doch etwas sehr hohl. Aber der Kandidatin der Grünen, Rosemarie Heilig, fällt der unselige Stillhaltepakt in Frankfurts schwarz-grünem Koalitionsvertrag vor die Füße. Ihre überaus gewagte These, die neue Landebahn könne stillgelegt, ja sogar renaturiert werden, wenn nach der nächsten Landtagswahl die Grünen an der Regierung beteiligt seien, ist daher auch als Versuch zu deuten, sich von diesen Fesseln zu befreien.

Lieber vorführen als konstruktive Vorschläge machen

Derweil tut sich jedoch auch Peter Feldmann, der Kandidat der SPD, schwer, die Rolle des lachenden Dritten zu übernehmen. Seine Forderung, das Nachtflugverbot müsse von 22 bis 6Uhr gelten, weil Gesundheit vor Gewinn gehe, soll ihm ein Alleinstellungsmerkmal verschaffen. Im Rückblick war die Haltung der SPD im Römer nämlich auch nicht gerade dazu angetan, die Interessen Frankfurts im langen und mühsamen Abwägungsprozess darüber, welche Belastungen die neue Landebahn in der Region mit sich brächte, zu wahren - hielt doch die Fraktion in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung lange und gegen die Position der Landespartei an der Variante einer Bahn im Süden fest. Auch dann noch, als dies schon längst unrealistisch geworden war.

Wichtiger, als konstruktive Vorschläge zu machen, schien es den Frankfurter Sozialdemokraten, auf diesem Feld wechselnde Mehrheiten gegen Schwarz-Grün zu formieren, um diese vorzuführen. Die Atmosphäre des destruktiven Klein-Klein trug dazu bei, dass wichtige Phasen verstrichen. Stellungnahmen Frankfurts, wie beispielsweise Schulen, Altenheime oder Krankenhäuser künftig von Fluglärm belastet würden, fielen eher karg aus. Die ohnehin wenigen Möglichkeiten der Kommunen, während des mehrjährigen Genehmigungsverfahrens ihre Belange geltend zu machen, blieben weitgehend ungenutzt.

Der zukünftige Bürgermeister wird einiges erklären müssen

Der oder die Neue im Amt des Frankfurter Oberbürgermeisters wird daher zunächst vor allem bemüht sein müssen, zu moderieren, um - soweit noch möglich - die Interessen der Stadt mit größerem Rückhalt vertreten zu können. Sollte das Urteil in Leipzig die Erlaubnis zu 17Nachtflügen verwerfen, dann besteht in dem sich anschließenden „Planergänzungsverfahren“ tatsächlich noch einmal Gelegenheit, die Belange der Stadt und ihrer Einwohner vorzubringen. Auch wenn die Route über Niederrad und Sachsenhausen zur neuen Landebahn nicht mehr zu ändern ist: Frankfurts neuer Rathauschef wird darauf dringen müssen, dass in den schon begonnenen Gesprächen über mögliche Entlastungen die von kaum einem erwartete Belastung in diesen Stadtteilen stärker als bisher berücksichtigt wird. Und der neue Amtsinhaber wird auch erklären müssen, wie die Stadt sich an dem geplanten Fonds beteiligt, aus dem zusätzlicher Schutz vor Fluglärm finanziert werden soll.

Rosemarie Heilig, Peter Feldmann, Boris Rhein: Zwei von ihnen könnten in nicht so ferner Zukunft für den Anteilseigner Stadt Frankfurt im Aufsichtsrat des Flughafenbetreibers FraportAG sitzen. Zwar ist die Vorstellung gelegentlich geäußert worden, man könne den Repräsentanten der Stadt für die Beschlüsse in diesen Gremien etwas mit auf den Weg geben- sei es, wenn ein Energieversorger, an dem die Kommune maßgeblich beteiligt ist, den Gaspreis erhöhen oder eben der Flughafen eine neue Landebahn bauen will. Einen solchen „Durchgriff“ verbietet aber das Aktienrecht. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind allein dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Auch der künftige Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt.

Boris RheinOb Boris Rhein oder einer seiner politischen Kontrahenten neuer Frankfurter Oberbürgermeister wird - das Thema Fluglärm wird ganz oben auf der Agenda stehen.
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Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa