Urteil am Landgericht Kiel
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Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung keinen Rückruf verlangen
Aktualisiert am 27.10.2020
- 12:46
Wer schriftlich und fristgerecht kündigt, hat ein Anrecht auf eine Kündigungsbestätigung – und darf vom Mobilfunkanbieter nicht aufgefordert werden, sich vorher wegen offener Fragen noch einmal zu melden.
Eine Kündigung ist wirksam, sobald sie dem Unternehmen zugeht. Bild: dpa