Plagiate im Dutzend
Die gestrige Entscheidung der Technischen Universität Darmstadt, ein Disziplinarverfahren gegen ihre Soziologin Cornelia Koppetsch wegen Plagiaten und Fälschungen einzuleiten, war in dieser Deutlichkeit nicht zu erwarten. Die in mehrerlei Hinsicht wegweisende Begründung wird den Umgang mit Wissenschaftsbetrug und die damit verbundenen Erwartungen an die Hochschulen verändern. Die Universität setzt Maßstäbe der Wissenschaftshygiene, die im Land Berlin derzeit keinerlei Beachtung finden. Hier wurde für die Plagiate in der Doktorarbeit von Ministerin Franziska Giffey eine rechtswidrige Sanktion erfunden, deren Erteilung ermessensfehlerhaft ist, was künftige Titelentzüge deutlich erschweren wird.
Ganz anders stellt sich das hessische Verfahren dar. Es ist ein Unikat in Rechtsförmigkeit und Transparenz. Noch nie konnte man in Deutschland eine solch deutliche Distanzierung einer Hochschulkommission von den Forschungsmethoden einer aktiven Geisteswissenschaftlerin lesen. Nichts bleibt übrig vom viel kritisierten Korpsgeist, der innerhalb von Hochschulen zu Schweigen verpflichtet. Dass Koppetsch gegen „die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen“ hat, ist noch eine milde Feststellung, verglichen mit der Attestierung einer „durchgehend verfehlten Arbeitsweise“. Koppetsch habe über Jahre hinweg „rücksichtslos“ gehandelt und dabei eine „gewisse Routine“ bei einer Form der Texterstellung entwickelt, die „den Eindruck der Originalität der eigenen Schrift zu Lasten anderer (und auch des Forschungsstandes) steigert“.
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