Lockdown ohne Kontrolle
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist im November ein neuer Ansatz gewählt worden, der nicht mehr auf Verursachungsbeiträge des Einzelnen (AHA-Regeln) oder die Verantwortung des Betreibers von Einrichtungen (Hygienekonzept) abstellt, sondern ohne Ansehen von Wirkungsketten die Kontaktaufnahmen pauschal reduziert, indem ein gesellschaftlicher Bereich namens Freizeit und Unterhaltung geschlossen wird. Dies führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Sie wird zwar finanziell abgefedert, doch während Dax-Unternehmen weiter Gewinne machen, dürfen es Einrichtungen, die dem sozialen Leben dienen, gerade nicht.
In erster Linie wirkt sich der Lockdown aber sozial aus, und in dieser Hinsicht ist seine Verhältnismäßigkeit zu diskutieren (das verlangt neuerdings auch Paragraph 28a Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes): Wird die Gastronomie geschlossen, kommt das Vereinsleben zum Erliegen, können Verwandte nicht übernachten – betroffen sind also nicht nur Freizeit und Unterhaltung, sondern die Vereinigungsfreiheit und der Schutz der Familie. Werden Fitnessstudios oder Schwimmbäder geschlossen, leidet darunter die Gesundheit gerade auch der Älteren, die sich dort ihre Beweglichkeit erhalten und kaum aufs Joggen verwiesen werden können.
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