Unternehmen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Unternehmen und Institutionen, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen und mindestens drei Monate zwangsweise geschlossen sind, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf geeinigt, dass dies jetzt auch in erweiterter Form möglich ist.
Anlass sei der coronabedingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember, teilten die Sender am Donnerstag mit: Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls könnten die Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.
Der Schließungszeitraum müsse – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums könnten Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen. Genauere Informationen vermittelt der „Beitragsservice“ der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet unter rundfunkbeitrag.de, dort findet sich auch das Antragsformular für die Freistellung vom Rundfunkbeitrag.