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Landesmedienanstalten prüfen

Warum Ken Jebsen ein Mahnschreiben bekommt

Von Anja Zimmer
17.02.2021
, 10:10
Hat Post von den Landesmedienanstalten: Ken Jebsen Bild: Youtube/Screenshot F.A.Z.
Landesmedienanstalten kümmern sich nun um journalistisch aufbereitete Angebote im Netz. Wieso? Weil der Medienstaatsvertrag vorsieht, dass wir gegen Desinformation vorgehen. Ein Gastbeitrag.

Man stelle sich einmal vor, Rezo wäre nicht Rezo, sondern der ehemalige „Spiegel“-Reporter Claas Relotius. Der größte Fake der jüngeren Geschichte aus der Feder eines Journalisten hätte über seinen Kanal ein Millionenpublikum erreicht, sich im Netz explosiv weiterverbreitet. Was würde passieren? Wenig. Weil die bei den traditionellen Medien jahrzehntelang gewachsenen Strukturen aus Sorgfaltspflichten, Selbstregulierung und Regulierung im Netz fehlen. Eine so schwere Verletzung etlicher journalistischer Sorgfaltspflichten – hier sogar vorsätzlich – von jemandem, der den Anschein von Seriosität erwecken möchte, ist selbstverständlich auch im digitalen Raum nicht hinzunehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass das Internet für solch fingierte Prosa wie ein Brandbeschleuniger wirken kann: Fake News und Desinformationskampagnen fluten die demokratische Debatte, entziehen ihr die notwendige gemeinsame Informationsgrundlage und befördern eine zunehmend virtuell wie real gespaltene Gesellschaft. Das trifft auch immer mehr die Jüngeren. Laut einer aktuellen Studie kommen 76 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland mindestens einmal pro Woche mit Falschnachrichten in Berührung – doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren. Ein Drittel traut sich nicht zu, Desinformation als solche zu erkennen. Eine Falschinformation verbreitet sich dabei über soziale Netzwerke wie Twitter sechsmal schneller als wahre Tatsachen.

Die Steuerung digital verbreiteter Inhalte ist zwangsläufig von der Nische zu einer der weltweit wichtigsten Aufgaben avanciert. Dabei hinken die gesetzgeberischen Möglichkeiten den realen Anforderungen noch hinterher.

Wer Medien anbietet, übernimmt Verantwortung

Influencer, Youtuber und Blogger haben das klassische Meinungsmedienmonopol von Presse und Rundfunk schon längst durchbrochen. Der Medienstaatsvertrag der Länder vom 7. November 2020 hat nun eine überfällige Maßnahme auf den Weg gebracht: Die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten kann künftig auch bei journalistischen Angeboten im Internet kontrolliert werden. Dabei geht es nicht darum, der Online-Welt veraltete Regelungen überzustülpen. Aber auch ein Youtuber-Relotius (um im Bild zu bleiben) sollte Tatsachen sorgfältig recherchieren, Quellen überprüfen sowie gegebenenfalls Betroffene anhören – natürlich im Rahmen dessen, was ihm im Einzelfall möglich und zumutbar ist.

Wer Medien anbietet, journalistisch-redaktionell arbeitet, übernimmt Verantwortung. Dabei gelten online die gleichen Regeln, wie sie offline schon immer Anwendung fanden: Zum Journalismus gehört eben auch die sorgfältige Recherche und Quellenauswahl, die Einholung von Stellungnahmen und Vorsicht bei der Verdachtsberichterstattung. Das darf man jedem zumuten, der regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen veröffentlicht. Denn das ist das, was Nutzerinnen und Nutzer von einem journalistischen Angebot erwarten und auch erwarten dürfen.

Anja Zimmer ist Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Bild: Falk Weiß/MABB

In der digitalen Welt, in der jeder zu einem Sender werden und bei geschickter Zielgruppenansprache Hunderttausende Menschen erreichen kann, muss es unser Ziel sein, ein Mindestmaß an Fairness und Ausgewogenheit zu schaffen. Lügen werden nicht durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Insbesondere dort, wo Desinformation einen potentiell hohen Schaden anrichten kann, zerstört sie eine sachbezogene Debatte und damit den Wesenskern der Demokratie.

Das Ende der Manipulation?

Wird das einen Kahlschlag zur Folge haben? Natürlich nicht. Zunächst hat auch hier die Selbstregulierung Vorrang: Online-Medien können sich einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anschließen. Im Übrigen werden die Medienanstalten bei dieser Arbeit solide und mit Augenmaß vorgehen. Aufklärung und Austausch stehen im Vordergrund – es geht nicht darum, kleine Ungenauigkeiten zu sanktionieren oder gar Meinungen zu zensieren. Auch für Online-Medien besteht keine Pflicht zur Neutralität. Im Zweifel hat die Presse- und Meinungsfreiheit immer Vorrang. Wenn aber der Dialog durch gezielte Desinformation ersetzt wird und sämtliche Regeln des journalistischen Handwerks über Bord geworfen werden, wenn auch Selbstregulierung versagt, dann kommt der Moment, an dem Rechtspflichten durchgesetzt werden, mittels förmlicher Beanstandungen, Untersagungen oder sogar Zwangsgeldern. Auch das ist Teil des Rechtsstaates. Genauso wie die Möglichkeit Betroffener, dies gerichtlich überprüfen zu lassen.

Problematisch ist vor allem der Graubereich: Wo hört freie Meinungsäußerung auf, und wo fängt Desinformation an? Vielfach werden Tatsachen verzerrt, aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt und „alternative Erzählungen“ geschaffen. Das ist kritisch. Wenn dies algorithmisch verstärkt wird oder Manipulationen von außen dazukommen, kann das zu einem Flächenbrand führen. Der Medienstaatsvertrag will hier Transparenz schaffen:

– Transparenz bei den algorithmischen Empfehlungssystemen der Medienintermediäre, also der digitalen Player, die den Zugang zu Inhalten im Netz vermitteln und so auch Auffindbarkeit bestimmen: Sie müssen künftig erklären, was sie tun und das dann auch konsequent und diskriminierungsfrei umsetzen, ohne dabei journalistische Angebote unbillig zu behindern.

– Transparenz im Hinblick auf den Absender: Erstmals muss politische Werbung im Internet gekennzeichnet werden. Was bisher schon für jede Joghurtwerbung galt, gilt künftig auch für den politischen Meinungskampf. Eine Partei, ein Verband, ein Unternehmen, der für seine Interessen wirbt, muss das deutlich machen. Im Superwahljahr 2021 ist das ein wichtiger Schritt.

Transparenz alleine reicht nicht

Sind wir damit auf der Zielgeraden? Sicher nicht! Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte, souveräne Nutzung von Medieninhalten. Wenn wir wissen, warum wir bestimmte Inhalte zu sehen bekommen, können wir Botschaften besser einordnen. Transparenz allein reicht aber nicht aus. Haben wir wirklich immer Lust, bei jedem Beitrag, der uns im Newsfeed angezeigt wird, zu erforschen, wer und was dahintersteckt? Und wenn wir nicht einverstanden sind? Transparenzhinweise verlieren ein großes Stück ihrer Wirkung, wenn es keine wirklichen Alternativen gibt. Das zeigt sich im Datenschutz: 77 Prozent der Nutzer halten das Lesen von Datenschutzbestimmungen bei großen Anbietern im Internet für zwecklos, da man auf jeden Fall zustimmen muss, wenn man den Dienst nutzen will.

Hier ist ein Paradigmenwechsel notwendig. Denn wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die auch anderen Anbietern eine Chance geben und dazu klug technische Möglichkeiten nutzen (Vielfalt by Design). Wir müssen die Bedeutung von Datennutzung und Microtargeting unter Vielfaltsgesichtspunkten neu bewerten und nach den Gefahren fragen, die sich ergeben, wenn Massenkommunikation durch passgenaue Botschaften ersetzt wird. Und wir müssen miteinander aushandeln, wie wir künftig Medienvielfalt und chancengleiche Teilhabe sicherstellen wollen. Für all das brauchen wir mehr Wissen, um die Informationsasymmetrie auszugleichen – durch unabhängige Forschung, die die Folgen der Digitalisierung offenlegt und die Zugriff auf die dafür benötigten Daten hat.

Medienpolitik ist zum Bezugspunkt unterschiedlicher politischer Themenfelder geworden. Sie wird ihre Rolle neu definieren, neue Antworten finden müssen. Es bleibt viel zu tun.

Anja Zimmer ist Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB).

Elf Mahnschreiben

Mit dem Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags haben die Medienanstalten der Länder eine neue Aufgabe bekommen. Ihnen obliegt nach Paragraph 19 des Vertrags „die Aufsicht über die Einhaltung der journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten durch Telemedienanbieter“. Darauf hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in einer Pressemitteilung gerade aufmerksam gemacht. „Wer geschäftsmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte im Netz bereitstellt, hat sich selbstverständlich an journalistische Spielregeln zu halten und das journalistische Handwerkszeug anzuwenden. Wird das missachtet, droht eine Destabilisierung demokratischer Kommunikationsprozesse. Dies darf eine Gesellschaft nicht hinnehmen“, sagte Wolfgang Kreißig, der Vorsitzende der DLM. „Das Eindämmen von Desinformation im Netz“ habe „im Superwahljahr 2021 für die Medienanstalten daher hohe Priorität“. Diese Priorität haben die Aufsichtsbehörden auch gleich konkret gemacht. Die Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und aus dem Saarland haben an elf Websites und Portale sogenannte Hinweisschreiben verschickt, in denen sie die „Einhaltung journalistisch-redaktioneller Sorgfaltspflichten“ fordern. Drei der Empfänger sind bekannt geworden – KenFM, „Deutschland-Kurier“ und Flinkfeed. Die acht anderen Angebote wollten die Landesmedienanstalten auf Nachfrage nicht namentlich machen, weil sie dies, wie es heißt, in einem laufenden Verfahren grundsätzlich nicht tun. (miha.)

Quelle: F.A.Z.
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