UN-Kommissarin meint, Israelis hätten Shireen Abu Akleh erschossen

Das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) hat Israel vorgeworfen, die Tötung der Al-Dschazira-Korrespondentin Shirin Abu Akleh nicht konsequent zu untersuchen. Dass die Armee nach dem Tod der palästinensisch-amerikanischen Journalistin im Westjordanland keine Kriminaluntersuchung eingeleitet habe, sei „zutiefst beunruhigend“, teilte UN-Büro am Freitag mit. Shirin Abu Akleh war Mitte Mai mit einem Kopfschuss getötet worden, als sie über eine Militäroperation in einem Flüchtlingslager der Stadt Dschenin berichtete.
Inzwischen sind mehrere Rechercheorganisationen und Medien zu dem Schluss gekommen, dass die 52-Jährige mit großer Wahrscheinlichkeit von einem israelischen Soldaten erschossen worden sei. Das OHCHR schließt sich dieser Auffassung an. Das Büro habe Fotos, Audio- und Videoaufnahmen gesichtet, den Tatort besucht, Zeugen und Experten befragt und offizielle Kommunikation ausgewertet. Die Informationen deuteten darauf hin, dass die Schüsse auf Abu Akleh und ihren Kollegen Ali Sammoudi nicht von ungezielt feuernden Palästinensern kamen, sondern von israelischen Sicherheitskräften. Menschenrechtshochkommissarin Michelle Bachelet rief Israel dazu auf, den Tod Abu Aklehs sowie anderer Personen, die von israelischen Sicherheitskräften getötet oder schwer verwundet worden seien, ernsthaft zu untersuchen. Seit Jahresbeginn seien 58 Palästinenser im Westjordanland getötet worden, unter ihnen 13 Kinder.

Die israelische Armee wiederholte ihre Aufforderung an die Palästinensische Autonomiebehörde, die Kugel auszuhändigen, welche Abu Akleh tötete. Dass die Behörde dies verweigere, sei „vielsagend mit Blick auf ihre Motive“. Am Donnerstag hatten in den USA 24 überwiegend demokratische Senatoren Präsident Biden aufgefordert, auf eine „eingehende und transparente Untersuchung unter Federführung der USA“ hinzuwirken. Angesichts des fehlenden Vertrauens zwischen Israel und Palästinensern sei dies „der einzige Weg“, eine unabhängige Untersuchung zu gewährleisten.
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