Weshalb Sie auch bei Krediten Winterputz machen sollten
Nach dem „Winterputz“ der Versicherungen in der letzten Woche sind heute die Kredite an der Reihe. Hand aufs Herz, meine Damen, wie tief stecken Sie in den roten Zahlen? Oder wollen Sie das gar nicht so genau wissen, meine Herren, weil Sie lieber den Kopf in den Sand stecken? Dann kann ich Ihnen nur zurufen: Kopf hoch, liebe Leser, wenn der Hals auch dreckig ist! Schulden sind keine Sünde, doch irgendwann muss es mit Verbindlichkeiten auch mal ein Ende haben. Falls Sie das genauso sehen, dann will ich Ihnen an zwei Fällen schildern, was beim „Winterputz“ der Kredite herauskommen kann. Im ersten Fall geht es um einen Zahnarzt aus Hamburg, und im Mittelpunkt des zweiten Falles steht ein Wirtschaftsprüfer aus München.
Der Zahnarzt im Norden ist 45 Jahre alt und hat sich vor fünf Jahren – ganz standesgemäß – für zwei Millionen Euro ein Eigenheim in mittelprächtiger Lage zugelegt. Dafür musste er 1.500.000 Euro aufnehmen. Der jährliche Nominalzins beträgt 1,6 Prozent und gilt für zehn Jahre. Die Tilgung liegt bei 2 Prozent pro Jahr. Außerdem ließ sich der Zahnarzt das Recht einräumen, jedes Jahr bis zu 75.000 Euro, das sind 5 Prozent der Darlehenssumme, außer der Reihe tilgen zu können. Davon hat der Hamburger drei Mal Gebrauch gemacht, so dass der Kredit am Ende des letzten Jahres auf 1.114.050 Euro und 86 Cent gesunken ist. Nun würde ich von Ihnen gerne wissen, was Sie von der Geschichte halten. Finden Sie die Sache in Ordnung, oder sind Sie eher der Meinung, hier müsse Hand angelegt werden?
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