Abgesagt wegen Corona? So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Der Besuch von Kulturveranstaltungen, Fußballspielen und anderen Freizeitaktivitäten ist derzeit nicht erlaubt. Wer dafür Eintrittskarten gekauft hat, kann eine Entschädigung fordern. Wurden die Tickets nach dem 8. März 2020 erworben, also nachdem die Pandemie in Deutschland richtig ankam, muss der Kaufpreis in Geld ohne Gebühren zurückgezahlt werden. Einen Gutschein darf der Kunde ablehnen. Wurden die Tickets aber vor dem 8. März gekauft, gilt ein neues Gesetz.
Danach muss der Veranstalter nicht zwingend Geld zurückzahlen, es sind auch Gutscheine möglich. Die darf der Kunde nur ablehnen, wenn der Gutschein aufgrund der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist, etwa weil wichtige Lebenshaltungskosten ohne die Auszahlung nicht beglichen werden können.
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