Berufliche Zweitwohnung richtig absetzen
Pendeln strengt an. Daher gibt es viele Berufstätige, die sich eine zweite Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes einrichten. Das erspart wochentags lange und stressige Fahrten, kostet aber nicht nur wegen der hohen Mieten viel Geld. Die Zahl der Betroffenen ist hoch. So nutzen laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Million Haushalte eine Zweitwohnung, rund 80 Prozent davon gehört diese zweite Wohnung nicht, sodass sie dafür Miete zahlen – sofern sie die Immobilie nicht mietfrei nutzen dürfen.
Weil die Kosten für den beruflich genutzten zweiten Wohnsitz in der Regel hoch sind, ist es umso wichtiger, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Bis zu 1000 Euro monatlich können Arbeitnehmer von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen und so ihre Steuerlast mindern. „Die Kosten für eine beruflich notwendige Zweitwohnung sind als Werbungskosten für Arbeitnehmer und zusätzlich zu allen anderen Pauschalen abziehbar“, sagt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Die VLH hat 3000 Beratungsstellen und bundesweit eine Million Mitglieder. Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner.
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