Steuerfreier Gewinn mit der Immobilie
Der Verkauf einer privaten Immobilie kann steuerpflichtig sein. Wenn zwischen Kauf oder Fertigstellung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen, unterliegt der Gewinn dem individuellen Einkommensteuersatz. Aber davon gibt es für selbstbewohnte Immobilien Ausnahmen.
Der Erlös bleibt steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Doch nicht immer läuft alles nach Plan, so etwa, wenn sich die Veräußerung nach der Beendigung der Selbstnutzung verzögert.
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Der Autor ist Steuerberater und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.