Wenn Siemens Energy sich abspaltet
Ende September hat sich Siemens von seiner traditionsreichen Energiesparte getrennt. Im Unterschied zu vorherigen Ausgliederungen wie etwa Siemens Healthineers erfolgte kein typischer Börsengang, bei dem Gelder von neuen Aktionären eingesammelt werden. Stattdessen erhielten Aktionäre für je eine alte Siemens-Aktie zwei neue Aktien von Siemens Energy in ihre Depots eingebucht.
Die Einbuchung unterliegt zwar nicht der Abgeltungsteuer. Gleichwohl lohnt ein Blick auf die steuerlichen Folgen aus solchen Ausgliederungen, die es immer mal wieder in Deutschland gibt. Aufgrund der Transaktion teilen die depotführenden Banken die ursprünglichen Anschaffungskosten zwischen den Aktien von Siemens und Siemens Energy auf. Dafür verwenden sie das vorgegebene Zuteilungsverhältnis, hier also 2:1. Somit gehen pauschal ein Drittel der ursprünglichen Anschaffungskosten auf die Aktien von Siemens Energy über.
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