Der steuerfreie Corona-Bonus
Die Corona-Krise bringt für viele Arbeitnehmer besondere Belastungen mit sich. Zumindest eine gewisse finanzielle Entlastung bietet der sogenannte Corona-Bonus, der vom Arbeitgeber geleistet werden kann. Besonderer Vorteil: Der Bonus ist bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei und kann als Geld- oder Sachleistung gewährt werden. Die Begünstigung gilt seit 1. März 2020, jedoch nur noch bis 31. Dezember 2020. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf Zahlungen sowohl von öffentlich-rechtlichen als auch von privaten Arbeitgebern.
Nicht nur die Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen sollen von der Förderung profitieren, sondern alle Beschäftigten – unabhängig von der Branche und ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Daher sind auch geringfügig entlohnte Beschäftigte (die „Minijobber“) begünstigt.
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