Was sich 2021 für Steuerpflichtige ändert
Zum Jahresbeginn gibt es traditionell einige Änderungen für Steuerpflichtige, die es zu beachten gilt. Überblicken wir also im Folgenden die wichtigsten Änderungen für 2021. Der Solidaritätszuschlag und die mit ihm verbundene zusätzliche Belastung der Steuerpflichtigen wird vom 1. Januar 2021 an für niedrigere und mittlere Einkommen gestrichen. Bei einer ledigen Person mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 61.716 Euro (beziehungsweise 123.429 Euro bei zusammenveranlagten Eheleuten) wird kein Solidaritätszuschlag mehr fällig. So werden rund 90 Prozent der heutigen Zahler nicht mehr mit dem Soli belastet (siehe Grafik).
Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erhöht sich der Grundfreibetrag um 336 Euro auf dann 9744 Euro. Zudem wird die Steuermehrbelastung, die im Rahmen der kalten Progression entsteht, abgemildert. Hierzu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 1,52Prozent nach oben verschoben. Somit verschieben sich auch die Einkommensgrenzen nach oben, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird. Dadurch findet ein Inflationsausgleich statt.
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