Die Suche nach dem verschollenen Erbe
Stellen Sie sich vor, Sie haben geerbt und wissen nichts davon. Immer wieder kommt es vor, dass Anleger versterben und ihren Angehörigen keine Informationen über Vermögenswerte hinterlassen haben. Mitunter liegt das daran, dass Geld ganz bewusst bis zuletzt etwa vor dem Ehepartner oder vor Behörden versteckt wurde und daher auch nach dem Tod des Eigentümers zwangsläufig verschollen bleibt.
Seit dem Siegeszug praktischer Online-Depots und Online-Konten kommt hinzu, dass Anleger kaum noch Unterlagen zu ihren virtuell geführten Bankverbindungen sammeln. Hinterbliebene finden daher in Nachlässen immer weniger Spuren zu den im Netz gespeicherten Vermögenswerten. Das Bundesland Niedersachsen hat daher am Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wonach unter anderem der Aufbau einer Internetseite mit Informationen für unbekannte Erben vorgesehen ist. Der Entwurf wird nun zunächst in den Fachausschüssen des Bundestages beraten.
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