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Eheverträgen mutet etwas Unromantisches an, regeln sie doch, wer was bekommt im Fall der Trennung und der Scheidung. Aber gerade auch für Eheleute, die zusammenbleiben, sind Eheverträge wichtig, um ihr Vermögen untereinander zu ordnen. Vor allem in der heutigen Rentnergeneration gibt es oft Handlungsbedarf, weil es meist einen Allein- oder Hauptverdiener unter den Eheleuten gab. Zwar verstehen sich beide Ehepartner als wirtschaftliche Einheit, doch der Gesetzgeber sieht das anders: In der Zugewinngemeinschaft werden die während der Ehe erworbenen Vermögen getrennt behandelt. Anders als viele Eheleute glauben, gibt es ohne Ehevertrag kein „uns gehört ja sowieso alles gemeinsam“. Wer die Konsequenzen nicht kennt, begeht schnell Steuerhinterziehung.
Wenn nur einer Geld verdient und der andere Ehepartner andere unentgeltliche Aufgaben erfüllt, passieren schnell unbewusst Schenkungen. Vorsicht ist aber geboten, wenn nur ein Ehegatte regelmäßig Einzahlungen auf das gemeinsame Bankkonto oder in die beide begünstigende Lebensversicherung vornimmt oder den Kredit für die beiden laut Grundbuch gehörende Immobilie allein abzahlt. Wenn der unter Eheleuten geltende Freibetrag von 500.000 Euro binnen zehn Jahren überschritten wird, müssen solche einseitigen Zuwendungen auch unter Eheleuten als steuerpflichtige Schenkung dem Finanzamt angezeigt werden.