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Streit ums Erbe ist ein publikumswirksamer Stoff, der zahllose Krimis und Romane füllt. Doch auch im echten Leben sorgt der letzte Wille oft für schwere menschliche und juristische Konflikte. Ein Blick in Gerichtsakten offenbart Skurrilitäten und Abgründe, die sich kein Drehbuchautor ausdenken könnte. Hier eine Kostprobe: Ein Vater bot seinem Sohn einen 100.000 Euro teuren Sportwagen, Modell Nissan GTR X. Gewissermaßen als Gegenleistung für die Pferdestärken sollte der Filius aber nicht nur auf sein Erbe verzichten, sondern sogar auf seinen gesetzlichen Pflichtteil.
Die Sache hatte auch noch einen weiteren Haken. Denn in den Sportwagen sollte der 18-jährige Sohn nach dem Willen des Vaters erst einsteigen dürfen, wenn er bis zum Alter von 25 Jahren eine Berufsausbildung abgeschlossen hätte – und zwar mit Bestnote. Obwohl PS-mäßig alles stimmte – der Bolide erreicht je nach Motorversion ein Tempo von gut 300 Kilometer pro Stunde –, landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm, das im Jahr 2016 entschied. Die Richter beurteilten die vom Vater auferlegten Bedingungen als sittenwidrig, weil sie den Sohn in seiner Lebensplanung und Berufsfreiheit einschränkten. Die Begründung des Vaters, nur einen Anreiz für eine zügige Ausbildung setzen zu wollen, half da nicht weiter.
Das Testament ist ein Dokument, auf dem Menschen schriftlich festlegen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll, also wer was zu welchen Teilen erbt. Entscheidend sind nicht nur Inhalte, sondern auch Formalia, etwa Datum und Unterschrift. Auch spätere Änderungen müssen mit Datum versehen und unterschrieben werden. Erblasser müssen ihr Testament mit der Hand schreiben, damit klar ist, dass es wirklich von ihnen stammt. Ein getipptes und gedrucktes Testament ist nur gültig, wenn ein Notar es geprüft hat.
Ein Erbvertrag regelt ebenfalls, welcher Angehörige welche Teile des Vermögens bekommen soll. In ihm können Erblasser aber Vereinbarungen mit den Erben treffen, die sie – anders als in einem Testament – nicht widerrufen können. Die Erben können sich also auf den Erbvertrag verlassen, was komplexere Regelungen ermöglichen kann als in Testamenten.
Das Gesetz sichert nahen Angehörigen wie Kindern, Lebenspartnern und Eltern einen Pflichtteil am Erbe. Völlig willkürlich können Erblasser also nicht über ihr Vermögen entscheiden. Das gilt nicht nur für den Anteil eines Angehörigen am gesamten Erbe, sondern auch für die auferlegten Bedingungen. Das soll die Erben vor Willkür schützen. Wenn Erben aber schwere Verfehlungen gegen den Erblasser begehen, wie Diebstahl oder Körperverletzung, können sie enterbt werden. Wie hoch der Pflichtteil ist, richtet sich nach den individuellen Familienverhältnissen. Er entspricht der Hälfte des Anspruchs, der sich im Fall einer gesetzlichen Erbfolge ergeben würde.