Chirurg muss für Entfernung von Geschlechtsorganen zahlen
Im Kölner „Zwitterprozess“ hat eine Krankenpflegerin in einem bundesweit beispiellosen Schmerzensgeld-Verfahren einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt. Nach langem Leidensweg als Zwitter und unfreiwilligem Leben als Mann hatte die 48-jährige Pflegerin den Arzt wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht entschied am Mittwoch, die folgenreiche Operation sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufzuklären (Az.: 25 O 179/07).
Die Klägerin Christiane V. sprach nach dem Urteil von einer „großen Erleichterung“ und einer „moralischen Wiedergutmachung“. Die 48-Jährige, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zu Welt gekommen und fälschlicherweise als Junge vermerkt worden war, fordert von dem Kölner Arzt 100.000 Euro Schmerzensgeld. Mit der Entnahme ihrer funktionsfähigen Eierstöcke und intakten Gebärmutter habe der Chirurg sie biologisch unumkehrbar zum Mann gemacht.
Die OP-Akte fehlt
Der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich betonte, der Eingriff am 12. August 1977 sei rechtswidrig gewesen - der Arzt sei daher zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet. Über die Höhe solle nach einer weiteren Beweiserhebung entschieden werden. In dem Zivilstreit, dem zugleich der Charakter eines Musterprozesses zukommt, hatte der Richter bereits zu Verfahrensbeginn im Dezember 2007 von einem besonders schwierigen und problematischen Fall gesprochen. Wichtige Dokumente fehlten, darunter auch die entscheidende OP-Akte. Dennoch stellte das Gericht am Mittwoch klar: „Ohne Aufklärung durfte der Eingriff nicht vorgenommen werden.“
Entscheidend in dem komplizierten Fall ist laut Gericht, dass vor der Operation alle Beteiligten davon ausgegangen waren, dass die Patientin ein gemischt weiblich-männliches Geschlecht aufwies und ihre inneren weiblichen Geschlechtsorgane verkümmert seien. Nach der Öffnung des Bauchraumes habe der Chirurg jedoch keine männlichen Keimdrüsen gefunden, sondern ausschließlich intakte weibliche Geschlechtsorgane, betonte der Richter. Dem Urteil zufolge hätte der damalige Arzt einer Kölner Klinik den Eingriff sofort beenden und die Patientin umfassend über die neuen Erkenntnisse aufklären müssen.
Ärztepfusch nachgewiesen
Der beklagte Mediziner erschien nicht zur Urteilsverkündung. Der Anwalt der Klägerin ging davon aus, dass die unterlegene Seite in Berufung gehen werde. Der Chirurg sei nicht allein verantwortlich für das Schicksal von Christiane V. und die vielen an ihr begangenen medizinischen Fehler. Aufgrund von Verjährungsfristen könne aber nur noch der Chirurg belangt werden. Die Klägerin sprach von einer positiven Signalwirkung auch für andere Betroffene. Mit dem Urteil sei „Ärztepfusch“ nachgewiesen und bestehendes Recht auch auf sie als intersexuellen Menschen angewendet worden.
Bei ihrer Geburt hatten Ärzte die vergrößerte Klitoris von Christiane V. irrtümlich als Penis klassifiziert. Das Kind war anschließend als Junge „Thomas“ groß gezogen worden und hatte in der Pubertät auch männliche Entwicklungen wie Bartwuchs gezeigt. Es kam jedoch zu zahlreichen gesundheitlichen Problemen, das Wachstum stoppte zu früh. Erst im Alter von 17 Jahren wurde bei einer Blinddarm-OP entdeckt, dass der vermeintliche Junge eine Gebärmutter und Eierstöcke hatte. Ein Jahr später kam es zu dem folgenschweren Eingriff in Köln.