Wenn die Lektüre des Beipackzettels zu Nebenwirkungen führt
Frau Prof. Bingel, Sie fordern Patienten gern mal dazu auf, sich zu überlegen, welche Nebenwirkungen im Beipackzettel einer Tafel Schokolade aufgelistet würden. Dort müsste unter anderem stehen, dass man an einem zu großen Stück in der falschen Röhre ersticken oder dass man auf geschmolzener Schokolade ausrutschen und sich etwas brechen kann. Was steckt hinter diesem Gedankenspiel?
Ich nutze das Beispiel der Schokolade gern, weil es für Heiterkeit und Anschaulichkeit sorgt. Ich persönlich habe nichts gegen Beipackzettel, aber ich glaube, dass sie allein nicht gut geeignet sind, um Patienten über mögliche Nebenwirkungen zu informieren. Beipackzettel sind vor allem ein juristisches Instrument, das nach gesetzlichen Vorgaben jedes einzelne Symptom auflisten muss, das im Beobachtungszeitraum der Zulassungsstudie aufgetreten ist. Und zwar unabhängig davon, ob man überprüfen kann, ob das Symptom wirklich mit dem Medikament in Zusammenhang steht. Zudem ist es vor einer geplanten Medikamenteneinnahme wichtig, Nutzen und Risiken in ein Verhältnis zu setzen und Wahrscheinlichkeiten zu relativieren. Das tun wir beim Verzehr von Schokolade auch. Wir wissen, dass bei einer bestimmten Menge das Risiko besteht, an Gewicht zuzulegen, aber wir nehmen das in Kauf, da wir den Genuss erleben wollen.
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