Welche Notlügen im Bewerbungsgespräch erlaubt sind
Der Fall des „Dr. Frankenstein“, der vor sieben Jahren die Öffentlichkeit schockierte und die Gerichte beschäftigte, war besonders drastisch: Ein Neurologe, der in den Niederlanden aufgrund schwerer Vergehen schon längst nicht mehr praktizieren durfte, konnte in Deutschland noch jahrelang unbehelligt sein Unwesen treiben. Der Grund: Man hatte es bei den Kliniken mit der Einstellung des Arztes offenbar nicht so genau genommen. Dabei hätte eine einfache Google-Recherche die Personalchefs damals schon rasch aufklären können: Im Internet fand sich für jedermann lesbar ein Kommissionsbericht, auf dessen Grundlage längst Anklage gegen den Arzt im Nachbarland erhoben worden war.
Die Folgen dieser Nachlässigkeit in den Personalabteilungen waren fatal: Der Neurologe, selbst medikamentensüchtig, hatte zahlreiche und schwerwiegende Fehldiagnosen gestellt und entsprechend die Patienten mit Medikamenten behandelt, die schwere Nebenwirkungen auslösen konnten. Eine Patientin hatte nach ihrer Diagnose sogar Selbstmord begangen. Etliche Patienten sind unnötig operiert worden. Der Medienberichten zufolge als „lieber, netter Mensch“ beschriebene Mann bezeichnete sich zudem als Professor, obwohl er keinen solchen Titel besaß.
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