Kommission erhärtet Fälschungsvorwurf gegen Psychologen
In psychiatrischen Kliniken herrscht Betreuungsnotstand. Wie groß die Lücke ist, weiß niemand genau, wissenschaftliche Erhebungen dazu gibt es nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Selbstverwaltungsgremium des deutschen Gesundheitswesens, hatte deshalb für Anfang 2020 eine Richtlinie angekündigt, die erstmals auf empirischer Basis festlegen sollte, wie viele Fachkräfte sich in einer psychiatrischen Klinik um die Patienten kümmern müssen – und wie viele es bisher waren. Mit der Bestandsaufnahme wurde der international bekannte Psychologieprofessor Hans-Ulrich Wittchen von der Technischen Universität Dresden betraut, der die mit 2,5 Millionen Euro dotierte Studie (kurz: PPP-Studie) im Dezember 2018 einreichte. Die Arbeit hatte gesundheitspolitisches Gewicht, blieb aber folgenlos. Sie wurde bis heute nicht abgenommen.
Schon Ende 2018 war der Verdacht aufgekommen, dass sie gefälscht sei. Seit Februar 2019 befasst sich eine von der Technischen Universität Dresden eingesetzte Kommission mit dem Vorwurf. Ihr umfassender, noch nicht publizierter Bericht, der dieser Redaktion vorliegt, fällt für Wittchen vernichtend aus. Der habe seine Mitarbeiter nicht nur bewusst zu weitreichenden Datenmanipulationen angehalten, urteilt die Kommission, sondern sei auch bei dem Versuch, die Fälschungen nachträglich zu verschleiern, betrügerisch vorgegangen. Die Kommission erkennt vorsätzliches Handeln. Sie regt an, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu prüfen.
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