Hilfe & Kontakt
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Bei der Bundestagswahl am Sonntag sind nicht nur 61,5 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zahlreiche von ihnen sind auch an der Auszählung beteiligt. 2013 gab es bundesweit mehr als eine halbe Million Wahlhelfer. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sind sie unersetzlich.
Lange vor der Bundestagswahl schreiben die Kommunen Personen an, die schon einmal Wahlhelfer waren und bitten sie darum, wieder zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus melden sich auch jedes Jahr zahlreiche Freiwillige beim jeweiligen Landeswahlleiter und in den Wahlbüros. Die Zahl Freiwilliger und verfügbarer, ehemalige Helfer reicht allerdings meistens nicht aus. Weitere Bürger werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Register des Einwohnermeldeamts ausgesucht und angeschrieben.
Auch Parteimitglieder unterstützen den Wahlprozess. „Den Parteien werden vom Wahlbüro Anmeldebögen zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, diese in der Partei zu verteilen“, sagt Martin Pitsch, Abteilungsleiter der Personalabteilung der Stadt Mainz gegenüber FAZ.NET. „Auf Wunsch können sich die Parteimitglieder freiwillig als Wahlhelfer melden.“ Allerdings werde darauf geachtet, dass nicht zu viele Parteiangehörige einer Partei in einem Wahllokal zum Einsatz kommen. Der Verdacht, dass es zu Fälschungen kommen könnte, soll gar nicht erst entstehen.
Ein Wahlvorstand in einem der bundesweit 90.000 Stimmbezirke besteht aus fünf bis neun Personen: Dem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter sowie bis zu fünf Beisitzern. Während der Stimmabgabe müssen immer mindestens drei Wahlhelfer, während der Auszählung der Stimmen mindestens fünf Wahlhelfer anwesend sein, darunter Wahlvorsteher und Schriftführer oder deren Stellvertreter. Wahlhelfer erhalten für ihren Aufwand ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertretern werden mit 35 Euro vergütet, Beisitzer mit 25 Euro. Eine bescheidene Summe, gemessen an der Arbeitszeit.
Der Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter sind für den Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich und ab 7 Uhr vor Ort. Sie sorgen für den pünktlichen Beginn der Wahl um 8 Uhr und den reibungslosen Ablauf am Wahltag bis zur Schließung des Wahllokals um 18 Uhr. Danach überwachen sie die Auszählung und übermitteln die Wahlvorsteher nach Auszählung der Stimmen das Ergebnis an das Wahlbüro. Die Tätigkeit aller Wahlhelfer endet etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale.
Die Kernaufgabe eines Schriftführers und dessen Stellvertreters besteht darin, die sogenannte Wahlniederschrift auszufüllen. In ihr werden die abgegebenen Stimmen festgehalten sowie das Endergebnis und mehrere Zwischenergebnisse beim Zählen, wie beispielsweise die Anzahl der Stimmzettel, auf denen Erst- und Zweitstimme für die gleiche Partei abgegeben wurden oder die Zahl der ungültigen Stimmen.
Wahlvorsteher und Schriftführer sind in der Regel erfahrene Wahlhelfer, die zuvor schon als Beisitzer eine Wahl unterstützt haben. Beisitzer unterstützen die Wahlvorstände und Schriftführer. Wahlvorstände und Schriftführer sowie deren Stellvertreter werden in Schulungen vor der Wahl fortgebildet.
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Ab 18 Uhr werden die Stimmen in allen Urnenwahlbezirken und Briefwahlbezirken ausgezählt. Vor Schließung der Wahllokale dürfen keine Urnen geöffnet werden. Die Auszählung ist ein offener Prozess. Jederzeit dürfen Bürger den Wahlhelfern über die Schulter schauen. Allerdings dürfen sie nicht ins Wählerverzeichnis schauen, nicht filmen und nicht nachzählen.
In Zweifelsfällen stimmt der Wahlvorstand bei der Wahl darüber ab, ob der Wählerwille erkennbar ist oder nicht. Jeder Wahlhelfer hat eine Stimme, Enthaltungen gibt es nicht. Die einfache Mehrheit zählt. Kommt es zu einer Pattsituation, entscheidet der Wahlvorsteher. Wird ein Stimmzettel als ungültig erklärt, so werde auf der Rückseite der Grund notiert und vom Wahlvorsteher unterschrieben. Ungültige Stimmzettel werden aufgehoben.
Nachdem alle Stimmzettel mehrfach von unterschiedlichen Personen ausgezählt worden sind, wird das Ergebnis telefonisch an das Wahlbüro übermittelt. Im Anschluss werden alle Stimmzettel und Unterlagen archiviert und vom Wahlbüro abgeholt und eingelagert. Die weitläufige Befürchtung, die Wahlsoftware könne die Wahl beeinflussen, ist unbegründet. Zwar wird das Ergebnis telefonisch übermittelt und das Ergebnis in die Software eingetragen, spätestens jedoch mit dem amtlichen Endergebnis sind Softwarefehler ausgeschlossen. Die Wahlniederschriften erfolgen in Papierform.
Wer als Wahlhelfer angefragt wurde, kann die Aufgabe kaum ablehnen. In Paragraph elf, „Ehrenämter“, des Bundeswahlgesetzes heißt es: „Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.“ Zu solchen wichtigen Gründen zählen unter anderem Krankheit, Gebrechen, Fürsorge für Angehörige oder wichtige berufliche Termine. Wer seinem Wahlhelferdienst, einem Ehrenamt, fernbleibt, gegen den kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.