Fehlleistung Wahlrechtsreform
Kurz vor Mitternacht des 25. August 2020 verkündeten die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD eine Einigung bei der Reform des Wahlrechts. Um eine weitere Vergrößerung des Bundestages zu verhindern, sollen ab 2021 „bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen“ bleiben und bei der Sitzverteilung im ersten Zuteilungsschritt „eine teilweise Verrechnung von Überhang- mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht“ werden. Ab 2025 soll dann „die Zahl der Wahlkreise auf 280 reduziert“ werden. Schließlich soll zeitnah eine Kommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlern und weiteren Mitgliedern eingesetzt werden, um „Vorschläge zu weiteren Fragen des Wahlrechts“ – insbesondere zur Senkung des Wahlalters, zur Dauer der Legislaturperiode und zur paritätischen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag – zu entwickeln.
Die Koalitionsspitzen zeigten sich damit sichtlich zufrieden. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem „fairen Kompromiss“, der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans lobte die „wichtigen Bremsen, die da eingezogen werden“, und die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer äußerte die Überzeugung, dass bereits der „erste Dämpfungsschritt“ dazu beitragen werde, „dass der nächste Bundestag auf jeden Fall nicht größer wird als der jetzige“. Es sei nun „an der Opposition, sich an diesen Schritten konstruktiv zu beteiligen“. FDP, Grüne und Linke übten dagegen scharfe Kritik an dem Beschluss der Parteiführungen.
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