Suizidprävention statt Suizidberatung

In seinem Urteil zur Sterbehilfe hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Februar vergangenen Jahres die Selbsttötung zu einem Akt autonomer Selbstbestimmung erklärt. Zwar hat es in seiner Urteilsbegründung auch ausgeführt, dass es eine Verpflichtung zur Beihilfe zur Selbsttötung nicht geben darf. Dennoch kann die Entscheidung verheerende Auswirkungen auf uns als Gesellschaft haben, die auch in die Hospizarbeit und Palliativversorgung hineinwirken werden. Wir alle müssen uns fragen – und über diese Frage intensiv miteinander diskutieren –, was wir als Gesellschaft unter einem würdigen Sterben verstehen wollen: das Sterben durch die Hand eines Arztes, Apothekers oder Sterbehelfers - oder das Sterben an der Hand von engagierten Pflegenden, zugewandten (Haus)Ärzten, qualifizierten Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleitern.
Es ist als Folge des Urteils zu erwarten, dass Betroffene und Zugehörige direkter und häufiger an die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Hospizarbeit und Palliativversorgung den Wunsch nach Beihilfe zur Selbsttötung herantragen werden. Schon jetzt gibt es Anzeichen dafür, dass entsprechende Nachfragen zunehmen. Grundsätzlich ist dieser Wunsch nicht neu für die in der Hospiz- und Palliativarbeit Tätigen. Er wurde auch in der Vergangenheit geäußert – und er hat seine Gründe, so die Angst vor Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, vor Apparatemedizin, vor dem Alleinsein und davor, anderen zur Last zu fallen.
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