Wehklagen über „Siegerjustiz“
Mit „Vergangenheitsbewältigung“ kennen sich die Deutschen eigentlich gut aus. Und weil aus der Rückschau nach 1945 auf diesem Gebiet manches nicht optimal gelaufen war, herrschte nach dem Ende der oft so genannten „zweiten deutschen Diktatur“ weithin Konsens darüber, dass man es diesmal besser machen wolle und werde als nach dem Zweiten Weltkrieg.
Konkret ging es im Fall der DDR vor allem um die Tötung von Flüchtlingen an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze. Juristische Grundlage für die Prozesse war das DDR-Grenzgesetz. Im Einheitsvertrag war nämlich festgelegt worden, dass für entsprechende Verfahren DDR-Recht angewendet werden solle.
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