Das Werk der Treuhandanstalt
Wenn es einen Begriff gibt, dessen Erwähnung bis heute viele Ostdeutsche negativ über die Zeit nach der Wiedervereinigung reden lässt, dann ist es der Begriff „Treuhand“. Dabei standen auch an der Wiege dieser Anstalt des öffentlichen Rechts beste Absichten. Aber wie oft im Leben, bedeutet gut gemeint nicht immer auch gut. Die Treuhandanstalt sollte die Wirtschaft in den der Bundesrepublik (Geltungsbereich des Grundgesetzes) beigetretenen Gebieten nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen umgestalten. Ins Leben gerufen wurde die Anstalt noch von der DDR-Volkskammer. Das entsprechende Gesetz wurde am 17. Juni 1990 verabschiedet, also an einem durchaus symbolträchtigen Datum.
Davor hatte es schon so etwas wie eine „Ur-Treuhand“ gegeben, die noch vor der freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 eingesetzt worden war. Sie sollte die Kombinate entflechten und die Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften umwandeln. Das Personal rekrutierte sich logischerweise aus dem bestehenden DDR-Regierungsapparat. Die nach der Wahl ins Amt gekommene Regierung unter Lothar de Maizière (CDU) begann mit der Rückgabe von vorwiegend kleinen Unternehmen, deren Eigentümer 1972 enteignet worden waren.
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