Ampel ist beim Wahlrecht gesprächsbereit

Die Ampelkoalition zeigt sich auf dem Weg zu einem geänderten Wahlrecht gesprächsbereit zu Einzelheiten ihres bisherigen Plans, hält aber grundsätzlich an dem Vorhaben fest, bis zum Jahresende ein neues Wahlrecht beschlossen zu haben. Dieses soll für eine Obergrenze von 598 Abgeordneten im Bundestag sorgen, am Zweitstimmenergebnis ausgerichtet sein und Überhang- wie Ausgleichsmandate abschaffen.
Beweglich zeigen sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bei der Idee, eine sogenannte Ersatzstimme einzuführen, mit deren Hilfe die Zuteilung eines Wahlkreises geregelt werden soll, sofern der Kandidat mit den meisten Erststimmen den Wahlkreis nicht zugesprochen bekommt, weil seiner Partei wegen ihres Zweitstimmenergebnisses dieser Kreis nicht mehr zusteht. Das hatten die Obleute der Ampelfraktionen in der Wahlrechtskommission vorgeschlagen, um den Bundestag künftig wieder kleiner werden zu lassen.
In einer Beschlussvorlage der Ampelfraktionen, die der F.A.Z. vorliegt, heißt es, man stehe der Einführung einer Ersatzstimme „aufgeschlossen gegenüber“, wolle ein solches Modell aber „als Grundlage der weiteren Verhandlungen weiter auf seine Praktikabilität und Verfassungsmäßigkeit prüfen, weitere Modelle erwägen und unter Berücksichtigung von Verständlichkeit und Akzeptanz eine Vertretung aller Wahlkreise erreichen“. So will man Union und Linkspartei entgegenkommen.
Die Beschlussvorlage soll am Dienstag von den Ampelfraktionen beschlossen werden, am Donnerstag tagt die Wahlrechtskommission das letzte Mal vor der Sommerpause. In der Ampel rechnet man nicht damit, dass dann schon eine Entscheidung über ein neues Wahlrecht fällt. Vielmehr soll über den Sommer weiter beraten werden, ein Gesetzentwurf könnte dann im September vorliegen.
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