Regierung will Wechsel des Geschlechts erleichtern

Transsexuelle Menschen sollen künftig ihre Geschlechtszugehörigkeit durch ein einfaches Verfahren beim Standesamt ändern können. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellten am Donnerstag Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vor, das das Transsexuellengesetz ersetzen soll.
Das Gesetz, das aus dem Jahr 1980 stammt, sei für die Betroffenen „entwürdigend“, sagte Paus. Bislang kann der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister nur durch eine Gerichtsentscheidung geändert werden, dafür waren zwei Sachverständigengutachten erforderlich. Menschen, die sich nicht mit ihrem eingetragenen Geschlecht identifizieren, würden „wie Kranke“ behandelt, sagte Buschmann, „dafür gibt es keine Rechtfertigung“.
Auch Minderjährige sollen einbezogen werden
Nach den Plänen aus dem Familien- und dem Justizministerium reicht künftig eine einfache Erklärung vor dem Standesamt aus. Wie bei einer Eheschließung müsse der Standesbeamte prüfen, ob der Wille ernst sei, so Buschmann. Dann müsse der Staat den Wunsch respektieren. In dem Fall werden im Register sowohl die Angaben zum Geschlecht als auch die Vornamen geändert, alle anderen amtlichen Dokumente wie etwa der Reisepass müssen entsprechend angepasst werden.
Auch Minderjährige sollen künftig das Recht haben, den Eintrag zu ändern. In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass bis zum Alter von vierzehn Jahren die Eltern die Erklärung abgeben. Von vierzehn Jahren aufwärts müssen die Eltern zustimmen. Tun sie das nicht, kann das Familiengericht an ihrer Stelle entscheiden. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich nicht auf operative Eingriffe. Dafür gelten weiter die medizinischen Fachempfehlungen, die eine Altersgrenze von 18 Jahren vorsehen.
Für eine abermalige Änderung des Geschlechtseintrags soll eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Die Eckpunkte sehen vor, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn das vorherige Geschlecht gegen den Willen von Betroffenen offenbart wird. Den Verdacht, dass die Möglichkeit zur Registeränderung missbräuchlich verwendet werden könnte, hält Paus für abwegig. Frauenhäuser müssen sich keine Sorgen machen, gewalttätige Menschen haben dort keinen Zutritt, ohne Rücksicht auf das Geschlecht.
Im Jahr 2020 gab es in Deutschland insgesamt 2687 Fälle, in denen Amtsgerichte eine Änderung des Geschlechtseintrags bewilligt haben. „Es war kein Massenphänomen, es wird auch in Zukunft keins sein“, so Buschmann. Aber das Grundgesetz verspreche gleiche Freiheit und Würde aller Menschen.
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