Bund und Länder wollen Privatfeiern beschränken

Bund und Länder wollen die Gefahr von Corona-Infektionen bei großen Privatfeiern einschränken, indem die Zahl der Teilnehmer begrenzt wird. In dem „Beschlussvorschlag“ der für diesen Nachmittag angesetzten Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder heißt es, bei steigendem Infektionsgeschehen würden die Länder Höchstteilnehmerzahlen festlegen. Diese solle für Feierlichkeiten in privaten Räumen bei höchstens 25 Teilnehmern und in öffentlichen Räumen bei höchstens 50 Teilnehmern liegen. Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibe unbenommen, heißt es in dem Entwurf, der der F.A.Z. vorliegt. Ausnahmen könnten zugelassen werden für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen.
Merkel und die Ministerpräsidenten kommen am frühen Nachmittag zu ihrer Konferenz zusammen. Die Kanzlerin ist zunehmend besorgt über die steigenden Infektionszahlen. Am Montag hatte sie in der Sitzung des CDU-Präsidiums eine Berechnung präsentiert, derzufolge bei einem weiteren Infektionsgeschehen wie bisher am Jahresende 19.200 neue Ansteckungen pro Tag möglich seien. In der Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen heißt es, angesichts der steigenden Infektionszahlen seien „vorerst keine weiteren Öffnungsschritte zu rechtfertigen“. Die Erfahrungen mit dem wieder angelaufenen Schulbetrieb seien „trotz örtlicher Herausforderungen“ insgesamt positiv.

„Es wird kein einfacher Herbst und Winter“
Die Ministerpräsidenten von Bayern und dem Saarland, Markus Söder (CSU) und Tobias Hans (CDU), teilen die Besorgnis der Kanzlerin. Söder sagte dem bayerischen Rundfunk, die Befürchtung, dass die Infektionszahlen rasant stiegen, sei richtig. „Es wird auf jeden Fall kein einfacher Herbst und Winter.“ Hans forderte in der ARD einen bundesweit einheitlichen Maßstab für Beschränkungen. Nach diesem Maßstab könnten dann regional unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden.
Hintergrund der Beschränkungspläne ist die Erkenntnis, dass bei Privatfeiern besonders viele Ansteckungen mit Covid 19 stattfinden. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, heißt es in dem Beschlussvorschlag. Alle Bürger würden daher „gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar“ seien. Bevorzugt sollten solche Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumen sei stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
Bei steigenden Infektionszahlen müssten neben den Einschränkungen für private Feiern Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden, um Infektionen in der Gastronomie zu verringern. Schon bevor es in einem Landkreis zu 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche kommt (sogenannte 7-Tage-Inzidenz) soll ein von den Ländern einzurichtendes Frühwarnsystem vermeiden, dass der Wert überschritten wird, heißt es in dem Beschlussentwurf.
Wegen der für den Herbst und Winter typischen Zunahme von Atemwegserkrankungen rechnen Bund und Länder mit einem erhöhten intensivmedizinischen Behandlungsbedarf. Das erfordere eine „tagesaktuelle vorausschauende Planung“, heißt es. Erinnert wird an den Bund-Länder-Beschluss vom 30. April dieses Jahres, in dem die Länder die Aufgabe übernommen hätten, die intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung regionaler Besonderheiten zu steuern. Der Bund hatte dazu Ende April ein Konzept vorgelegt und betreibt zudem das „DIVI-IntensivRegister“ als digitales Instrument zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.