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Bundestrojaner

Es bleibt nur der Lauschangriff

EIN KOMMENTAR Von Jasper von Altenbockum
23.06.2017
, 18:43
Der Staat liest im Einzelfall künftig mit: Whatsapp und andere Messenger-Dienste dürfen bei Terrorverdacht von BND und Polizei ab sofort gehackt werden. Bild: Reuters
Die Polizei darf ab sofort verschlüsselte Messengerdienste anzapfen. Die Folgen sind schwer abzuschätzen. Doch im Kampf gegen den größten Feind kann der Staat nicht mit den Achseln zucken.

Wer sich den Begriff „Staatstrojaner“ ausgedacht hat, meint es mit dem Staat nicht besonders gut. Zugegeben: „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ klingt nicht entfernt so elegant. Aber die Bezeichnung hat den Vorzug, dass sie nicht mit der hässlichen Unterstellung arbeitet, dieser Staat sei eine Ansammlung heimtückischer Krieger, die ein Gemeinwesen in Schutt und Asche legen wollen. Das wollen andere, und gegen sie richtet sich das Gesetz, das es der Polizei erlaubt, nicht nur „offene“ Kommunikation vom Telefon bis zur E-Mail, sondern auch verschlüsselte Messengerdienste wie Whatsapp anzapfen und überwachen zu dürfen. Der Bundestag beschloss es im Eilverfahren. Leben wir jetzt, wie es wieder einmal heißt, in der Orwellrepublik Deutschland?

Ein Typ von Terrorist bringt die Sicherheitsbehörden nun schon seit geraumer Zeit in große Verlegenheit: der einsame Wolf, der im günstigsten Fall zu den bekannten Gefährdern gehört. Allein schon nur diese Gefährder pausenlos zu überwachen, ist unmöglich. Wer eine Zeitlang harmlos wirkt, wird nicht mehr intensiv beobachtet. Das kann fatal enden. Also braucht es technische Hilfsmittel. In vielen Terrorfällen wurden entscheidende Botschaften über verschlüsselte Dienste ausgetauscht. Da die Hersteller dieser Angebote mit Polizei und Geheimdiensten nicht zusammenarbeiten können oder wollen, bleibt nur der „Lauschangriff“ mittels Hacker-Software. Der Richtervorbehalt für deren Einsatz wird von den Gegnern nur ungern erwähnt oder vom Tisch gewischt: Die Richter seien ahnungslos.

Eine Ahnung zu haben, welche Folgen das Gesetz hat, ist in der Tat schwierig. Einerseits arbeitet der deutsche Staat auf eine Verschlüsselung hin, um Gefahren abzuwehren; andererseits durchbricht er sie systematisch. Einerseits will er Sicherheitslücken geschlossen wissen, andererseits nutzt er sie künftig selbst – und zwar für weit mehr als nur zur Terrorabwehr. Angesichts dieser Widersprüche setzt das Gesetz ein hohes Maß an Vertrauen in die Weisheit des Staates voraus. Es gibt deshalb zahllose Einwände bis hin zum banalen Hinweis, dass einsame Wölfe einfach gar nicht mehr kommunizieren könnten. Soll der Staat aber mit den Achseln zucken? Wenn das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, und dazu wird es sicher kommen, wird es noch etwas anderes im Auge haben: Im Trojanischen Pferd sitzt im 21. Jahrhundert nicht der Staat, sondern sein größter Feind.

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Quelle: F.A.Z.
Jasper von Altenbockum
Verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.
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