Warum für Menschen mit Drittimpfung keine Testpflicht besteht

In der vierten Corona-Welle setzt die deutsche Politik inzwischen verstärkt auf die 2-G-plus-Strategie. Das „plus“ steht dafür, dass sich auch die Geimpften und Genesenen testen lassen müssen, bevor sie Bereiche betreten, in denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Das ist gut gemeint – funktioniert derzeit allerdings nicht überall wie gewünscht. Besonders deutlich wird das in Niedersachsen.
Obwohl die Infektionszahlen und auch die Krankenhausbelegung in dem norddeutschen Bundesland niedriger liegen als in den meisten anderen Ländern, setzt die dortige rot-schwarze Landesregierung auf das Prinzip Vorsicht und daher sehr stark auf 2-G-plus. Wer in Niedersachsen in ein Restaurant geht, ein Fitnessstudio oder zum Friseur, benötigt einen aktuellen, negativen Testnachweis. Ausgenommen von der Testpflicht sind allerdings unter 18-Jährige, außer für Besuche in Shisha-Bars und Diskotheken.
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