„3 G? Das gilt ab 22 Uhr, oder?“

„Guten Abend, Ordnungsamt!“ Zwei Mitarbeiter der Frankfurter Stadtpolizei stehen breitbeinig im grellen Licht einer Trinkhalle. Sie erkundigen sich beim Wirt, ob bei ihm 2 G oder 3 G gilt. „3 G? Das gilt ab 22 Uhr, oder?“, fragt er aufgeregt zurück. Die beiden erklären ihm, dass er gemäß der derzeitigen Gesetzeslage als Gaststättenbetreiber selbst entscheiden könne, ob er 2 G oder 3 G anwende – ob also nur Geimpfte und Genesene oder auch Getestete Zugang haben.
Und dass er Hinweisschilder anbringen müsse, damit Gäste schon vor dem Reingehen sehen könnten, welches Pandemiekonzept bei ihm gilt. Für den fehlenden Hinweis könnte ihm ein Bußgeld drohen. Doch mit Aufklärung erreiche man mehr als mit Strafen, sagen die Mitarbeiter der Stadtpolizei. Ob die Inhaber ihre Hinweise umsetzten, müssten sie später natürlich noch einmal überprüfen.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo