„Für eine politische Karriere ist die Promotion sinnlos“

Kaum im Amt, hat den neuen Generalsekretär der CSU Martin Huber ereilt, was schon manchen Politikerkollegen vor ihm widerfahren war: Huber wurde mit Plagiatsvorwürfen gegen seine Dissertation konfrontiert. Die hatte er 2007 an der Ludwig-Maximilians-Universität eingereicht. Die Öffentlichkeit ist der Plagiatsgeschichten längst überdrüssig. Denn diese folgen inzwischen einem festen Drehbuch. Auf den Plagiatsvorwurf folgt die Versicherung des Angeschuldigten, er habe seine Dissertation nach „bestem Wissen und Gewissen“ erstellt. Umgehend bittet der Angeschuldigte brav die Universität um eine zweite Überprüfung der Dissertation, die den Doktorgrad verliehen hat. Nach jahrelangen und dazu noch pannenreichen Überprüfungsverfahren wie im Fall Franziska Giffey an der FU Berlin beeilt sich die zuständige Universität, eine rasche Durchsicht zu gewährleisten.
Je nach Schwere der Vorwürfe spricht der zuständige Regierungschef dem in die Bredouille Gebrachten dann sein „vollstes Vertrauen“ aus, was Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bisher unterließ. Spätestens wenn dieser Satz fällt, kann sich der so Versicherte auf seinen baldigen Rückzug gefasst machen. Das haben die Fälle von Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Annette Schavan (CDU) oder Franziska Giffey (SPD) gezeigt. Die Verwaltungsgerichte sind mit der Versicherung, nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet zu haben, nicht sonderlich zu beeindrucken, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Plagiatsverfahren gegen den CDU-Politiker Frank Steffel im Jahr 2020 gezeigt hat.
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