Mutter, Mutter, Kind
„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Diese Definition der Mutterschaft, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, klingt in ihrer Nüchternheit zunächst unumstößlich. Doch der Paragraph bildet die Realität vieler gleichgeschlechtlicher Paare mit Kinderwunsch nicht ab. Denn nach diesem Gesetz muss die lesbische Partnerin einer Frau deren Kind erst adoptieren, um rein rechtlich als dessen Mutter zu gelten. Ohne Adoption kein Sorgerecht – auch wenn es sich bei dem Kind um ein geplantes Wunschkind der Ehefrauen handelt.
Das soll sich nun ändern. In einem Gesetzesentwurf, welcher der F.A.Z. vorliegt, schlägt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Erweiterung des Mutterschafts-Paragraphen vor. In einem zweiten Absatz, der den obigen ergänzen soll, würde es dann heißen: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz eins auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“
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