Es geht auch brachial

Sechzehn Stunden. So lange dauerte die Debatte, bevor der Bundestag am 25. Juni 1992 im Bonner Wasserwerk die Reform des Abtreibungsparagrafen 218 verabschiedete. Sieben Anträge lagen zur Abstimmung vor. Die Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und PDS hatten je einen eingebracht, SPD und FDP sich zudem auf einen Gruppenantrag geeinigt. Ihm schlossen sich Abgeordnete von Grünen und CDU an. Die regierende Unionsfraktion war zersplittert, aus ihren Reihen kamen zwei Anträge. Ein Regierungsentwurf lag nicht vor.
Sogar der parlamentarische Sonderausschuss „Schutz des ungeborenen Lebens“ gab keine Empfehlung ab, seine Mitglieder wollten eine Zerreißprobe im Ausschuss verhindern. Man habe sich mit dem „schwierigsten aller Themen“ zu beschäftigen, sagte die FDP-Abgeordnete Uta Würfel in der Debatte. Sie war Mitinitiatorin des Gruppenantrags, der sich schließlich durchsetzte. Es war das erste Mal in der zehnjährigen Regierungszeit Helmut Kohls, dass die Union eine Abstimmung verlor.
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