Juristisch ist die Impfpflicht mehr als nur ein Pieks

Wenn es um die Einführung einer Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus geht, gibt es einige rechtliche Bedenken. Der Staat würde damit schließlich in das von der Verfassung geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen – die Rede vom einfachen „Pieks“ ist insofern nicht ganz zutreffend. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Es steht unter einem Vorbehalt, der auch für viele andere Grundrechte gilt: Auf Grundlage eines Gesetzes darf der Staat dieses Recht beschränken. Schon in der Vergangenheit wurden, dieser Systematik folgend, Impfpflichten eingeführt. Seit zwei Jahren gilt etwa die Pflicht, Kinder, die Kitas und Schulen besuchen, gegen Masern impfen zu lassen. Ein Gesetz zur Einführung einer Corona-Impfpflicht müsste seinerseits verfassungsgemäß sein. Insbesondere müsste es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dabei werden vor allem folgende Aspekte diskutiert:
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