„Viele Corona-Maßnahmen sind rechtswidrig“
Frau Kießling, das Infektionsschutzrecht führte lange ein Schattendasein, jetzt ist es das zentrale Instrument im Kampf gegen das Coronavirus. Wie hat sich dieses Recht entwickelt?
Die Kontrolle von Infektionskrankheiten, die man früher Seuchen nannte, hat eine lange Geschichte. Früher gab es ja keine Therapien, Vorbeugung war die einzige Handlungsmöglichkeit. Eine spezielle Seuchengesetzgebung fehlte aber. Erst eine Cholera-Epidemie in Hamburg 1892 mit mehr als 8000 Toten bewirkte ein Umdenken. 1900 wurde das Reichsseuchengesetz erlassen, zuständig war die Gesundheitspolizei. Schon damals wurde auch die Befugnis geregelt, bestimmte Personen in Quarantäne zu schicken.
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