„Assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“

Frau Kappert-Gonther, was ist das Ziel Ihres fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur Suizidbeihilfe?
Im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wollen wir den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern. Die fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten aus allen demokratischen Fraktionen verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung der Menschen, die assistierten Suizid in Anspruch nehmen möchten, zu wahren. Wir wissen, dass Suizidalität in der Regel nicht der Wunsch nach dem Tod ist, sondern der Wunsch nach einer Pause von einer als unerträglich empfundenen Lebenssituation. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass der Wunsch nach einem Suizid freiverantwortlich und von Dauer ist und nicht etwa aufgrund einer inneren oder äußeren Drucksituation entstanden ist, die sich auf anderem Wege lösen ließe. Deswegen wollen wir die Suizidprävention stärken.
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