Die meisten Großveranstaltungen sollen bis Oktober verboten bleiben
Bund und Länder wollen einige Einschränkungen lockern, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt worden waren, so sollen Schulen und Kindertagesstätten nach der Sommerferien-Pause wieder im Regelbetrieb arbeiten. Andere Beschränkungen wie ein Verbot von Großveranstaltungen sollen jedoch weiter gelten, auch die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des Virus, die Abstand, Hygiene, Maskenschutz betreffen, bleiben bestehen.
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder berieten erstmals seit drei Monaten wieder persönlich im Kanzleramt die Corona-Lage. Die Ministerpräsidenten kamen überein, es solle das Verbot von Massenveranstaltungen bis Ende Oktober fortgelten, es sei denn, die Teilnehmer der Veranstaltung seien einzeln identifizierbar, Veranstaltungen, bei denen diese Voraussetzungen gegeben sind, sollen schon von September an möglich sein. Gleichfalls verlängert werden soll das generelle Abstandsgebot von 1,50 Metern und das Gebot, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken zu tragen.
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Merkel sagte, dies seien „die Basismaßnahmen“, um bis zur Entwicklung von Impfstoff und Medikamenten mit dem Virus leben zu können. Die Bundesregierung gab an, die neue Mobiltelefon-App zur Infektionskontrolle sei binnen 24 Stunden nach ihrer Einführung schon von sieben sieben Millionen Nutzern auf ihre Geräte geladen worden. Kanzleramtsminister Helge Braun gab an, es hätten sich unterdessen „sehr viele Firmen“ gefunden, die im Inland zur Produktion von Schutzmasken bereit seien. Ziel sei jetzt der Aufbau einer „nationalen Reserve“ an Schutzausrüstung.