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Die Auseinandersetzung zwischen dem Vatikan und den Kirchen in Deutschland über die ökumenische Gastfreundschaft beim Abendmahl geht weiter. Der F.A.Z. liegt ein neues Papier des „Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK) vor, in dem das Gremium darauf beharrt, dass die Gläubigen auf Basis einer Gewissensentscheidung künftig am Abendmahl der jeweils anderen Konfessionen teilnehmen dürfen. Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Luis Kardinal Ladaria, hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) im September eindringlich vor einem solchen Schritt gewarnt. Der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing aus Limburg, ist der Vorstand des ÖAK.
Dem Brief Kardinal Ladarias waren „Lehrmäßige Anmerkungen“ beigefügt, die dem ÖAK im Kern vorwerfen, ein protestantisches Konzept von Theologie und Kirche zu vertreten und die Einheit von Eucharistie, Kirche und Amt aufzulösen. Der ÖAK bescheinigt diesen „Lehrmäßigen Anmerkungen“ aus Rom nun auf 26 Seiten seinerseits gravierende theologische Defizite. In dem Schreiben heißt es, die Kritik des Vatikans sei „wegen des gewundenen Gedankenganges, der vielen Vermutungen (‚eigentlich‘) und schillernder Komparative (‚eher‘) in ihrer Substanz und Stoßrichtung nicht leicht zu erkennen“. Besonders kritisch sehen die Theologen des ÖAK die Behauptung Roms, dass es im Urchristentum eine einheitliche Form der Eucharistie gegeben habe und die „Einheit“ mit Blick auf Kirche, Amt und Abendmahl „das Kriterium der Ursprünge“ sei.
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Das ÖAK hält es historisch und exegetisch für unbestreitbar, dass es eine solche normative Grundform nie gegeben hat. Zudem handele sich das kirchliche Lehramt mit einer solchen Behauptung neue Probleme ein. „Die nicht selten unkritisch eingebrachte Idee einer kontinuierlichen Entwicklung konfrontiert insbesondere die römisch-katholische Dogmenhermeneutik mit immensen gedanklichen Herausforderungen“, heißt es in dem Papier. Der ÖAK hält die Kritik aus Rom auch an vielen anderen Stellen für unzutreffend und methodisch fragwürdig.
Über das weitere Vorgehen in der Debatte über das Abendmahl wird gegenwärtig beraten. Von Freitag bis zu diesem Samstag tagt die Glaubenskommission der DBK. Den Bischöfen liegt der Vorschlag vor, den Klärungsprozess innerhalb der römisch-katholischen Kirche fortzuführen und in engem Kontakt mit dem Vatikan zu bleiben. Konkret ist an eine interne Expertentagung mit Vertretern von evangelischen und orthodoxen Kirchen sowie eine internationale Tagung in Rom gedacht.
Die evangelische Kirche soll über den Fortgang der innerkatholischen Beratungen unterrichtet und darauf hingewiesen werden, dass es auch auf evangelischer Seite erheblichen Klärungsbedarf gibt. Besonders im Blick sind dabei abweichende Auffassungen in den lutherischen, unierten und reformierten Kirchen zur Ordination der Pfarrer, von denen die Abendmahlsfeiern geleitet werden.
Die scharfe Intervention des Vatikans im vergangenen September war auch darauf zurückzuführen, dass die wechselseitige Gastfreundschaft beim Abendmahl während des Ökumenischen Kirchentags 2021 in Frankfurt öffentlichkeitswirksam praktiziert werden sollte. Auch das erste Papier des ÖAK war auf diese Aktion hin formuliert worden. Mittlerweile ist der Ökumenische Kirchentag allerdings aufgrund der Pandemie auf ein rein digitales und stark verkleinertes Programm umgestellt worden. Damit steht insbesondere die katholische Kirche nicht mehr unter Druck, sich in dieser Angelegenheit rasch positionieren zu müssen.