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Radverkehr und Falschparker

Viel Kritik an Scheuers Bußgeld-Reförmchen

Von Stefan Tomik
21.10.2019
, 11:47
Schutzstreifen schon besetzt: Radfahrer müssen ausweichen. Bild: Cornelia Sick
Verkehrsminister Andreas Scheuer will Radfahren attraktiver machen und Falschparker stärker zur Kasse bitten. Doch seine Reform enttäuscht viele Erwartungen – und schafft kuriose Ungleichgewichte.

Falschparken ist in Deutschland besonders billig: Ein Knöllchen kostet ab 10 Euro aufwärts. Mit 10 Euro sind Falschparker ansonsten nur noch in Bulgarien dabei, in allen anderen EU-Staaten ist es teils deutlich teurer. In Dänemark werden Parkverstöße mit Bußgeldern ab 70 Euro geahndet, in den Niederlanden ab 95 Euro. Die Obergrenze liegt in Spanien bei 200, in Ungarn sogar bei 315 Euro, in Deutschland jedoch bei nur 70 Euro. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will manche Strafen nun erhöhen: So soll etwa das Parken und Halten auf Rad- und Gehwegen sowie in zweiter Reihe teurer werden. Viele Verbände kritisieren seinen Entwurf für die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) dennoch als unzureichend.

Ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Strafpunkt im Flensburger Fahreignungsregister hatten zwölf Organisationen gefordert, als sie sich im Mai zur Initiative „Knolle statt Knöllchen“ zusammenschlossen und eine Petition aufsetzten. Unter ihnen sind mehrere Behindertenverbände, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Fachverband Fußverkehr (FUSS). Scheuer versprach ihnen Bußgelder „bis zu 100 Euro“. Das weckte hohe Erwartungen. Aus dem nun vorliegenden Entwurf der StVO-Novelle geht jedoch hervor: Der Höchstbetrag wird wohl nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Wer auf Geh- oder Radwegen (Schutzstreifen und Radfahrstreifen eingeschlossen) parkt, soll auch künftig nur verwarnt werden – wenn auch mit 55 statt bislang 20 Euro. Noch teurer wird es erst, wenn besondere Umstände hinzukommen: Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, kostet es 70 Euro, bei einer Gefährdung 80 Euro, und wenn es beim Radfahrer zu einer Sachbeschädigung kommt, 100 Euro.

„Scheuer schenkt ein Schlupfloch“

Mit dem Betrag von 55 Euro bleibt Scheuer gerade noch im Bereich der geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Denn das Bußgeldverfahren beginnt erst bei bedeutenden Ordnungswidrigkeiten, die mit 60 Euro oder mehr belegt werden und regelmäßig zu einem Punkt in Flensburg führen. Anika Meenken, Sprecherin für Radverkehr des VCD, nennt das eine Enttäuschung. „Ein Punkt wäre vor allem Besserverdienenden eher mal eine Lehre.“ Auch FUSS-Vorstand Roland Stimpel glaubt, dass nur ein Strafpunkt „finanzstarke Falschparker“ abschrecken würde. „Das will Scheuer chronischen Regelbrechern offenbar ersparen.“ Ab acht Punkten im Fahreignungsregister droht ein Führerscheinentzug. Ragnhild Sørensen von der Organisation Changing Cities sagt: „Der Verkehrsminister schenkt den Falschparkern schlicht und ergreifend ein Schlupfloch.“

Zurzeit noch erlaubt, bald nicht mehr: Halten auf einem Schutzstreifen für Radfahrer, der mit einer gestrichelten Linie markiert ist. Halten auf einem Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) ist heute schon verboten. Nur kennt kaum jemand den Unterschied. Bild: dpa

Ob beim Falschparken eine Behinderung oder eine Gefährdung vorliegt, müssen die Behörden im Einzelfall entscheiden. Als Behinderung können sie es bereits werten, wenn ein Radfahrer dem parkenden Auto ausweichen oder seinetwegen bremsen muss. Eine bloß abstrakte Behinderung reicht aber nicht. Mit anderen Worten: Nur wenn der Verkehrspolizist in der Minute, in der er das Knöllchen ausstellt, einen Radfahrer oder Fußgänger beobachtet, der behindert wird, kann er ein Bußgeld mit Punkt verhängen. Ansonsten bleibt es bei der günstigeren Verwarnung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Bild: Reuters

Für eine Gefährdung ist die Hürde nochmals höher. Die liegt nur vor, wenn ein Unfall nur durch Zufall noch verhindert wird. „Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen in seinen Entscheidungen immer höher geschraubt“, sagt ADFC-Jurist Roland Huhn. „Es muss wirklich ganz kurz vor dem Unfall sein. Wenn der Radfahrer in letzter Sekunde noch eine erfolgreiche Vollbremsung hinlegt, ist es keine Gefährdung.“ Deshalb rechnet Huhn auch nicht damit, dass diese Fälle in der Praxis eine nennenswerte Rolle spielen werden. Das gleiche gilt für die Sachbeschädigung, die mit 100 Euro geahndet wird. „Wenn es zu einem Sturz kommt, steht die fahrlässige Körperverletzung im Vordergrund und nicht der Schaden am Fahrrad“, sagt Huhn. „Dann ist das ein Strafverfahren, und die Ordnungswidrigkeit fällt unter den Tisch.“

100 Euro Bußgeld für Falschparker und ein Punkt in Flensburg – das war auch die Forderung des Parlamentskreises Fahrrad, einem Zusammenschluss von Vertretern aller Fraktionen im Bundestag. Der Kreis wurde erst vor einem Jahr gegründet. Vorsitzender ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann. Er ist seit 2005 fahrradpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, „als das noch nicht so hipp war“, wie Storjohann sagt. Jetzt unterstützt er die StVO-Novelle seines Fraktionskollegen Scheuer trotz der niedrigeren Verwarngelder. Storjohann findet es wichtig, „dass wir das Bewusstsein schärfen“ und hält es schon für einen Erfolg, dass der Minister überhaupt „mitgegangen ist“. Schließlich habe es in Scheuers engstem Umfeld „massiven Widerstand“ gegeben.

Der öffentliche Raum ist immer stärker umkämpft, vor allem in den Großstädten. Jedes Jahr wächst die Masse an Autos. Jeder kann ein Fahrzeug zulassen oder auch zwei, ohne dass er einen Stellplatz nachweisen müsste. Stehen sie auf Radwegen oder Schutzstreifen, werden Radfahrer zum Slalom gezwungen und müssen sich jedes Mal wieder in den fließenden Autoverkehr einfädeln. Lebensgefährlich sind sogenannte Dooring-Unfälle (von „door“, englisch für Tür). Sie geschehen, wenn Autofahrer unachtsam die Tür öffnen und ein Radfahrer darin hängen bleibt. Insgesamt kamen im vergangenen Jahr 445 Menschen in Deutschland auf einem Fahrrad ums Leben, das sind 63 mehr als im Vorjahr. Es ist der höchste Wert seit zehn Jahren.

Wegen Falschparkern: Die Düsseldorfer Feuerwehr steckt fest. Bild: dpa

Die geringen Verwarngelder gelten als ein Hauptgrund dafür, dass Falschparken nicht effektiv unterbunden werden kann. Das Verkehrsministerium schreibt selbst in seiner Novelle: Die Verwarn- und Bußgelder sollten erhöht werden, „um wieder eine ausreichende general- und spezialpräventive Wirkung bei diesen Verstößen entfalten zu können“. Es ist das Eingeständnis einer jahrzehntelangen Untätigkeit. Denn das Verwarngeld für Falschparken auf Rad- und Gehwegen wurde seit den Achtzigerjahren nicht mehr erhöht. Teilweise sind die Beträge sogar gesunken – weil bei der Umrechnung von Mark in Euro großzügig abgerundet wurde.

Ob Scheuers StVO-Novelle die gewünschte Wirkung entfaltet, hängt auch davon ab, wie die Behörden, die Ländern und Kommunen unterstellt sind, sie umsetzen werden. Diese Behörden sind jedoch oft überfordert. In Frankfurt etwa bleiben Dutzende Stellen bei der Städtischen Verkehrspolizei unbesetzt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) beklagt seit Jahren die Personalnot bei Polizei, Gerichten und Bußgeldstellen in vielen Städten. Sie seien oft nicht mehr in der Lage, alle Verfahren fristgerecht zu bearbeiten – zum Glück der Parksünder. „Wir befürworten die Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder ausdrücklich“, sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. „Aber diese Erhöhungen nutzen kaum etwas, wenn nicht auch mehr kontrolliert wird.“ Das Deutsche Institut für Urbanistik, eine wissenschaftliche Einrichtung der deutschen Kommunen, beklagt eine „verbreitet zu beobachtende ,Kapitulation’ der Ordnungsbehörden gegenüber Parkverstößen“.

Der Verkehrssicherheitsrat moniert auch, das Scheuers Reform „trotz wichtiger Ansätze eine Art Stückwerk“ geblieben sei, wie Kellner formuliert. Nicht nur Parkverstöße, auch etliche andere gefährliche Ordnungswidrigkeiten müssten teurer werden. Tatsächlich ist aus dem Bußgeldkatalog über die Jahre ein unübersichtliches Sammelsurium geworden. Viele Tatbestände lassen sich in der Praxis kaum ahnden. So wird teilweise unterschieden, ob jemand bis zu oder mehr als eine Stunde oder drei Stunden geparkt hat. Aber kaum ein Kontrolleur kommt nach einer oder drei Stunden zurück, um nachzusehen, ob das Auto immer noch dort steht, und dann das Knöllchen auszutauschen. Es ist auch nicht verständlich, warum Halten auf einem Radfahrstreifen demnächst 55 Euro kosten soll, Parken auf einem Zebrastreifen aber nur 15 Euro und auf einer Sperrfläche 25. Wer rechtswidrig in einem verkehrsberuhigten Bereich – einer sogenannten Spielstraße – parkt, zahlt auch künftig, wenn er erwischt wird, nach wie vor nur: zehn Euro.

In Folie eingepackt: Aktion gegen Falschparker in Stuttgart Bild: dpa
Quelle: FAZ.NET
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