Schröder sagt schnellere Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs zu

Ein Jahr nach der Formulierung von Empfehlungen zur Linderung der Folgen sexuellen Missbrauchs haben sich die Repräsentanten der Missbrauchsopfer enttäuscht über die ausbleibende Umsetzung ihrer Vorschläge gezeigt. Die meisten der gemeinsam mit Ministerien der Bundesregierung an einem „Runden Tisch“ ausgearbeiteten Vorschläge seien auch zwölf Monate nach ihrer Formulierung noch nicht verwirklicht.
Weder sei der derzeit im Bundestag festhängende Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte der Missbrauchsopfer in Kraft, noch arbeite der Hilfsfonds für Therapieleistungen, die den Missbrauchten zugute kommen sollten. Die Repräsentanten der Opfer verlangten, dass sich der „Runde Tisch“ zu weiteren Bilanztreffen zusammenfinden müsse, um die Verwirklichung der Ankündigungen zu überprüfen. Auch die Institution des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs solle bestehen bleiben.
„Vakuum von Abwarten und Schweigen“
Der Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig zog ein gemischtes Fazit. Er nannte es positiv, dass Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zugesagt habe, der Bund wolle seine Hälfte der Finanzmittel für den Opferfonds (50 Millionen Euro) notfalls auch dann freigeben, wenn die Länder ihre Hälfte nicht in nächster Zeit aufböten. Der Fonds soll gezielt die Opfer von Missbrauch in Familien unterstützen. Missbrauchsopfer, die in Institutionen (Heimen, Anstalten oder Schulen) Leid erlitten haben, sollen durch Zahlungen der entsprechenden Stellen unterstützt werden; eine Clearingstelle, die Ansprüche prüft und Therapien gewährt, soll im Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Dieses „Ergänzende Hilfesystem“ wird von den Kirchen, Sozialverbänden und Sportverbänden unterstützt.
Rörig sagte, die Ankündigungen und Zusagen in Teilaspekten hätten insgesamt „die Enttäuschung nicht vom Tisch gewischt“. Viele Betroffene befänden sich noch immer „in einem Vakuum von Abwarten und Schweigen“. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte in der Sitzung an, die Beratungen über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte der Opfer stünden im Rechtsausschuss des Bundestages kurz vor „dem erfolgreichen Abschluss“.