Gefährliches Einfallstor

Chinesische Verhältnisse? Die wird es in Deutschland hoffentlich niemals geben – wenn damit die totale Überwachung des öffentlichen und möglichst auch des privaten Raums gemeint ist. Eine solche Kontrolle ist bisher in Deutschland auch noch von niemandem gefordert worden. Das gilt auch für die automatische Gesichtserkennung, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun einstweilen auf Eis gelegt hat.
Eine grenzenlose Überwachung stand nie zur Debatte, wohl aber die Möglichkeit der Bundespolizei, Daten aus Kameras automatisch mit biometrischen Daten von Personen abzugleichen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Warum, wenn doch eine Videoüberwachung schon jetzt in bestimmten Fällen erlaubt ist, nicht gleich eine intelligente?
Der Zweck solcher Überwachungen, die auf Versammlungen oder an gefährdeten Orten auch durch Polizisten selbst möglich sind, liegt sowohl in der Gefahrenabwehr als auch in der Strafverfolgung. Auch die Maut-Daten von Autobahnen stehen nur zweckgebunden zur Verfügung. Es muss dabei bleiben, dass der Staat eine Rechtfertigung braucht, wenn er die Bürger beobachten will.
Zweck, Speicherfristen und Kontrolle müssen klar geregelt, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Eine intelligente Überwachung ist nicht ausgeschlossen. Eine Art Beweislastumkehr darf es aber nicht geben – weil hierin ein Einfallstor liegt, das nur behutsam geöffnet werden darf.