„Der Staat ist den Bürgern verpflichtet“

Herr Präsident, bei dieser Bundestagswahl gab es einen hohen Anteil an Briefwählern. Legt man das verfassungsrechtliche Leitbild der Urnenwahl zugrunde - war diese Wahl verfassungswidrig?
Auch die Briefwahl muss den Wahlrechtsgrundsätzen genügen. Die Wahl hat allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu sein. Die Integrität der Wahl, die Geheimheit und die Freiheit der Wahl sind hohe Güter – sie werden am besten garantiert durch die Stimmabgabe im Wahllokal. Auch wenn man vom Leitbild der Urnenwahl ausgeht, stellt sich freilich die Frage, welche Besonderheiten in Zeiten einer Pandemie gelten und ob eine Erschwerung der Briefwahl nicht substantiell zu Lasten der Wahlbeteiligung ginge und deshalb ihrerseits verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde.
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